Rheinische Post: Urteil aus Münster
Geschrieben am 26-05-2009 |
Düsseldorf (ots) - von Detlev Hüwel
Gut, dass endlich Klarheit herrscht bei der Kommunalwahl. Überraschend kam der Spruch, der eine schallende Ohrfeige für die die rot-grüne Opposition ist, allerdings nicht. Schon bei der mündlichen Verhandlung hatte sich abgezeichnet, dass das Gericht weder den 30. August als Wahltermin noch die Abschaffung des Stichentscheids bei der Wahl der Bürgermeister für verfassungswidrig hält. Es geht sogar noch einen Schritt weiter und bezeichnet die Entkoppelung von Bundestagswahl (27. September) und Kommunalwahlen als nachvollziehbar. Damit gibt Münster den Regierungsparteien Recht, die betonen, die Kommunalwahl dürfe nicht in den Sog der Bundespolitik geraten. Dies unterstellt allerdings, dass die Bürger nicht in der Lage wären, zwischen beiden Wahlen zu differenzieren. Insofern verwundert die Urteilsbegründung. Hinzu kommt: Bei einer Koppelung von Bundestags- und Kommunalwahlen fiele die Wahlbeteiligung deutlich höher aus als bei reinen Kommunalwahlen. Der Wegfall der Stichwahl wiederum kann dazu führen, dass bei vier Bewerbern derjenige, der mit 26 Prozent den höchsten Stimmenanteil erhält, die Amtskette umlegen darf. Die demokratische Legitimation dieses Bürgermeisters wäre ziemlich dünn.
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