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Europawahl 2009: Hinweise für Briefwähler - jetzt Antrag stellen

Geschrieben am 27-05-2009

Wiesbaden (ots) - Es ist guter demokratischer Brauch, dass die
Wählerinnen und Wähler am Wahltag ihre Stimme im Wahllokal persönlich
abgeben. Der Bundeswahlleiter macht darauf aufmerksam, dass die
Stimmabgabe auf Antrag auch durch Briefwahl möglich ist. Dabei müssen
Wählerinnen und Wähler ab der Europawahl am 7. Juni 2009 erstmals
nicht mehr versichern, dass sie aus wichtigem Grund am Wahltag ihr
Wahllokal nicht aufsuchen können. Damit die Unterlagen rechtzeitig
eintreffen, sollte der Antrag auf Briefwahl so schnell wie möglich
gestellt werden.

Wer bei der Europawahl 2009 seine Stimme per Briefwahl abgeben
möchte, muss bei seiner Gemeinde schriftlich oder mündlich einen
Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Der Antrag kann auch
per Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder E-Mail gestellt werden,
allerdings nicht telefonisch. Wer den Antrag für einen anderen
stellt, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen. Ein
Vordruck für den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen
befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die alle im
Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bereits erhalten
haben.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der
Wahl, das heißt bis zum dem 5. Juni 2009, bis 18.00 Uhr beantragt
werden, in besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei kurzfristiger
Erkrankung) auch noch bis zum Wahltag, dem 7. Juni 2009, bis 15.00
Uhr. Wer seinen Antrag im Wahlamt abgibt, erhält die
Briefwahlunterlagen sofort und kann noch im Wahlamt seine Stimme
abgeben.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im roten Wahlbriefumschlag
müssen spätestens bis zum Wahltag, dem 7. Juni 2009, bis 18.00 Uhr
bei der auf dem Umschlag angegebenen Gemeindebehörde eingehen. Später
eingegangene Wahlbriefe können in der Stimmenauswertung nicht mehr
berücksichtigt werden. Um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen,
sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor
der Wahl, also am Donnerstag, dem 4. Juni 2009, abgesandt werden.
Briefwähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem
Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben oder abgeben lassen;
auch hier trägt der Wähler das Risiko des rechtzeitigen Zugangs.

Das Wahlrecht darf auch bei Briefwahl nur persönlich und geheim
ausgeübt werden. Wer nicht lesen kann oder durch körperliche
Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu
falten, in den Wahlumschlag zu legen oder den Wahlbrief selbst zur
Post zu bringen, kann hierfür - unter Beachtung bestimmter Vorgaben,
die auf dem Wahlschein und im Merkblatt zur Briefwahl aufgeführt sind
- eine andere Person um Hilfe bitten.

Weitere Hinweise zur Briefwahl enthält auch das Merkblatt, das den
Briefwahlunterlagen beigefügt ist sowie der Internetauftritt des
Bundeswahlleiters im "Wahl-ABC", Stichwort "Briefwahl" unter
www.bundeswahlleiter.de.

Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn
Telefon: 0611 / 75-2317
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de

Originaltext: Der Bundeswahlleiter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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