Empfänger von Agrarexportsubventionen müssen veröffentlicht werden / Bundesverwaltungsgericht gibt Greenpeace recht
Geschrieben am 28-05-2009 |
Leipzig (ots) - 28. 5. 2009 - Spitzenempfänger von Agrarexportsubventionen müssen mit Namen und Fördersumme veröffentlicht werden. Das hat heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und damit Greenpeace recht gegeben. Die Leipziger Richter bestätigten eine Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2008. Das Verwaltungsgericht habe rechtsfehlerfrei entschieden, dass die Informationen keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und deshalb freizugeben seien.
"Das ist ein Sieg für jeden, der wissen möchte, was mit seinen Steuergeldern geschieht. Mit dem Urteil werden die Anhänger der Geheimniskrämerei in die Schranken gewiesen", kommentiert Dr. Manfred Redelfs von der Greenpeace-Rechercheabteilung das Urteil.
Rund sechs Milliarden Euro Landwirtschaftszuschüsse werden in Deutschland jährlich verteilt, ohne dass die Öffentlichkeit bisher weiß, wer davon profitiert. Greenpeace hat aufgedeckt, dass auch branchenfremde Unternehmen wie Energiekonzerne, Zigarettenhersteller oder die Deutsche Lufthansa zu den Empfängern gehören.
Greenpeace hatte im April 2006 die Übermittlung der Daten der 40 größten Zahlungsempfänger der vergangenen Haushaltsjahre beim Hauptzollamt Hamburg-Jonas beantragt. Diese Bundesbehörde, die für das Bundesfinanzministerium die Auszahlungen abwickelt, verweigerte die Herausgabe der Daten. Das Verwaltungsgericht Hamburg gab der Umweltorganisation 2008 jedoch recht. Gegen diese Entscheidung war die Behörde in die Revision gegangen. Wegen der Bedeutung des Falles hatte das Gericht eine sogenannte Sprungrevision zugelassen. Der Streitfall wurde direkt dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur Entscheidung vorgelegt.
Das Urteil hat auch eine Bedeutung für den Streit, ob alle Empfänger von Agrarsubventionen mit Namen und gezahlter Summe auf einer Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung veröffentlicht werden müssen. In 26 EU-Mitgliedsländern wurde diese Vorgabe der EU bereits umgesetzt, allerdings nicht in Deutschland.Nur Deutschland hat bisher darauf verzichtet. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hatte dies zunächst mit unterschiedlichen Entscheidungen der Gerichte begründet, dann auf Druck der EU aber eine Veröffentlichung bis Mitte Juni angekündigt. Mit dem heutigen Urteil liegt jetzt eine höchstrichterliche Entscheidung vor, wonach Behörden verpflichtet sind, über Subventionszahlungen und Empfängernamen Auskunft zu erteilen.
Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Manfred Redelfs, Tel. 040-30618-356 oder 0151-1805 3385. Internet: www.greenpeace.de
Originaltext: Greenpeace e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6343 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6343.rss2
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