Lausitzer Rundschau: Karlsruhe bestätigt Gesundheitsreform / Die Pfründe der Privaten
Geschrieben am 10-06-2009 |
Cottbus (ots) - Ulla Schmidts Gesundheitsreform muss nicht noch einmal neu verhandelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittenen Bestimmungen für die privaten Krankenkassen ausdrücklich bestätigt. Für die große Mehrheit der gesetzlich Versicherten ist das Urteil eine gute Nachricht. Ihnen lässt sich nämlich kaum vermitteln, dass sich ein Teil der Anbieter vorrangig junge und gesunde Menschen mit guten Einkommen herausfischen kann. Und noch schwerer ist es zu erklären, warum sich eine Krankenkasse Krankenkasse nennen darf, die Schwerkranke nicht zu versichern braucht, weil sie zu teuer sind. Mit der Gesundheitsreform wurde dieses "Geschäftsmodell" zumindest etwas eingegrenzt. Dass die Privatkassen einen bezahlbaren "Basistarif" anbieten müssen, dürfte zwar bei den wenigsten auf Interesse stoßen. Aber das Solidarprinzip ist damit auch in diesem Sektor eingekehrt. Zugleich wird der Zugang von Besserverdienern eingeschränkt, was der gesetzlichen Versichertengemeinschaft ebenfalls entgegen kommt. Außerdem können Versicherte neuerdings bei einem Wechsel der Privatkasse ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Dadurch zieht auch bei den Privaten endlich Wettbewerb ein. Das Bundesverfassungsgericht hat gut daran getan, diese Neuregelungen als weitestgehend unbedenklich für die Funktionsfähigkeit der Privatkassen einzustufen. Ihre Zukunft wird maßgeblich von der Erschließung neuer Geschäftsfelder abhängen. Längerfristig ist zu erwarten, dass sich die gesetzlichen Kassen wegen der steigenden Kosten auf eine medizinische Mindestabsicherung beschränken, die von den Privaten durch individuelle Zusatzversicherungen ergänzt werden könnte.
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