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Bund und Länder vereinbaren Sicherheit "light" für alternde Atomkraftwerke

Geschrieben am 16-06-2009

Berlin (ots) -

- Querverweis: Ein Dokument liegt in der digitalen
Pressemappe zum Download vor und ist unter
http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -

Deutsche Umwelthilfe nennt die zwischen Bundesumweltminister
Sigmar Gabriel und seinen Länderkollegen vereinbarte parallele
Anwendung veralteter und aktueller Sicherheitskriterien rechtswidrig
- Bund entzieht sich der Pflicht, den gesetzlich vorgeschriebenen
Sicherheitsmaßstab notfalls gegen die Bundesländer durchzusetzen -
DUH kündigt Unterstützung von Klägern gegen rechtswidrige
Sicherheitsentscheidungen der Aufsichtsbehörden an

Das in der vergangenen Woche zwischen Bundesumweltminister Sigmar
Gabriel und den für die Atomaufsicht zuständigen Ministern in Bayern,
Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
vereinbarte Verfahren zur künftigen Sicherheitsüberwachung von
Atomkraftwerken steht im Widerspruch zu klaren Anforderungen des
Atomgesetzes und ignoriert die Pflicht der Aufsichtsbehörden, den
bestmöglichen Schutz der Bevölkerung vor den Risiken der Atomenergie
sicherzustellen. Ein Verlust an Sicherheit in den alternden
Atomkraftwerken ist vorprogrammiert. Darauf hat die Deutsche
Umwelthilfe e. V. (DUH) hingewiesen und angekündigt, betroffene
Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, wenn diese in atomrechtlichen
Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren gegen rechtswidrige
Entscheidungen klagen.

"Die Verabredung, den nach fast sechs Jahren ermittelten Stand von
Wissenschaft und Technik bei der Schadensvorsorge nun nicht zur
zwingenden Grundlage für den Betrieb von Atomkraftwerken zu machen,
ist ein Skandal. Statt den Vorgaben des Atomgesetzes zu folgen,
wollen Bundesumweltminister Gabriel und seine Länderkolleginnen und
-kollegen einen Sicherheitsmaßstab light für deutsche Atomkraftwerke
etablieren", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. "Ohne Not"
habe sich Gabriel "eine Kette um den Hals gelegt" und seine Pflicht
zur Durchsetzung der vom Gesetz vorgeschriebenen bestmöglichen
Gefahrenabwehr und Risikovorsorge von der Zustimmung der
Atomaufsichtsbehörden in den Bundesländern abhängig gemacht. Vier von
fünf der zuständigen Länderministerien werden von Befürwortern eines
Ausstiegs aus dem Atomausstieg aus CDU, CSU und FDP geführt. Mit der
in der Bund-Länder-Vereinbarung der letzten Woche enthaltenen
Aufforderung an die AKW-Betreiber für die Mehrkosten bei der
"Erprobung" des neuen Regelwerks aufzukommen, bestimmten letztlich
die Betreiber, ob die Sicherheit ihrer Reaktoren am aktuellen Stand
von Wissenschaft und Technik gemessen wird oder nicht.

"Gabriel ist unter dem Druck der AKW-Betreiber und ihrer
Parteigänger in den Ländern in die Knie gegangen. Die Betreiber
fürchten zu Recht, dass bei einer konsequenten Anwendung des
geltenden Atomrechts festgestellt wird, dass ihre alternden Reaktoren
den aktualisierten Kriterien nicht mehr genügen und teure
Nachrüstungen unausweichlich werden", sagte Baake. "Der
Sicherheitsmaßstab des Atomgesetzes ist nicht starr, sondern
dynamisch. Nachdem die neuen Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke
nun endlich vorliegen, müssen sie auch ohne Wenn und Aber angewendet
werden".

Das Bundesverfassungsgericht hatte die atomrechtliche Pflicht zur
Schadensvorsorge in seiner Kalkar-Entscheidung wie folgt
konkretisiert: "Insbesondere mit der Anknüpfung an den jeweiligen
Stand von Wissenschaft und Technik legt das Gesetz damit die
Exekutive normativ auf den Grundsatz der bestmöglichen Gefahrenabwehr
und Risikovorsorge fest. ... Nur eine laufende Anpassung der für eine
Risikobewertung maßgeblichen Umstände an den jeweils neuesten
Erkenntnisstand vermag hier dem Grundsatz einer bestmöglichen
Gefahrenabwehr und Risikovorsorge zu genügen."

Die DUH werde nun die fünf Bundesländer, in denen noch
Atomkraftwerke betrieben werden, um Auskunft über alle derzeit
laufenden atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren bitten
und diesen Informationsanspruch notfalls auch über das
Umweltinformationsrecht durchsetzen, erklärte der
DUH-Bundesgeschäftsführer. CDU, CSU und FDP in den Ländern müssten
"wissen, ob für sie der Schutz der Bevölkerung vor der
Hochrisikotechnologie Atomkraft Vorrang hat, oder der Schutz
abgeschriebener Investments schwerreicher Energiekonzerne". Seine
Organisation werde jedenfalls Bürgerinnen und Bürger vor Gericht
unterstützen, wenn die Atomaufsichtsbehörden bei ihren Entscheidungen
rechtswidrig nicht den Stand von Wissenschaft und Technik als
Beurteilungsmaßstab anwenden.

Das Bundesumweltministerium hatte das im Wesentlichen aus den
siebziger und achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts stammende,
überholte und lückenhafte kerntechnische Regelwerk seit 2003 in einem
aufwändigen Abstimmungsprozess mit Experten, Behörden und Betreibern
überarbeitet. Nach Fertigstellung und Veröffentlichung des neuen
Kerntechnischen Regelwerks (KTR) im Internet, sperrten sich jedoch
unionsgeführte Länder und AKW-Betreiber gegen die offizielle
In-Kraft-Setzung der Regelungen, die durch die Veröffentlichung im
Bundesanzeiger erfolgt. Gabriel verzichtete schließlich auf diesen
Schritt. Stattdessen wurde vereinbart, den alten und den neuen
Sicherheitsmaßstab bis zum 31. Oktober 2010 parallel anzuwenden.
Welcher Maßstab jeweils angewendet wird, soll eine
Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Abteilungsleiterebene im Konsens
entscheiden. Für die Kosten der nach der Vereinbarung vorgesehenen
Doppelprüfungen sollen die AKW-Betreiber aufkommen, die dazu aber
nicht verpflichtet sind. Damit entscheiden letztlich sie selbst, ob
bei ihren jeweiligen Atomkraftwerken der aktuelle Stand von
Wissenschaft und Technik angewendet wird oder nicht.

Baake: "Das Atomgesetz stellt es nicht in das Belieben der
Atomaufsicht, den Stand von Wissenschaft und Technik anzuwenden.
Genau dies geschieht aber mit der Bund-Länder-Vereinbarung".

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 0151 55 01 69 43, Tel.: 030 2400867-0, Fax: 030
2400867-19, E-Mail: baake@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-21, Fax: 030
2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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