SoVD: Regelung zu Patientenverfügung stärkt die Rechte der Patienten
Geschrieben am 19-06-2009 |
Berlin (ots) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Der Deutsche Bundestag hat gestern eine Entscheidung zugunsten der Patienten getroffen. Die Regelung zur Patientenverfügung stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Patienten. Das schafft endlich Rechtssicherheit für Patienten, Angehörige und Ärzte. Die Bürgerinnen und Bürger können jetzt sicher sein, dass ihre sorgfältig verfasste Patientenverfügung respektiert und beachtet wird.
Mit einer Patientenverfügung können Menschen ihren Willen zu bestimmten medizinischen Behandlungen schriftlich erklären. Die Patientenverfügung kommt dann zum Zuge, wenn sich der Patient nicht mehr äußern kann. Die beschlossene Regelung sieht vor, dass der schriftliche Wille des Patienten in jedem Stadium der Krankheit beachtet werden muss. Voraussetzung ist aber, dass der schriftlich festgelegte Wille auf die eingetretene Krankheitssituation anwendbar ist.
Bislang haben neun Millionen Bundesbürger eine Patientenverfügung verfasst. Es ist und bleibt aber der freien Entscheidung jedes Einzelnen überlassen, ob er eine Patientenverfügung schreibt. Insbesondere ältere Menschen dürfen nicht gegen ihren Willen dazu gedrängt werden, eine Patientenverfügung zu verfassen oder eine Vorsorgevollmacht auszustellen.
Es ist zudem dringend erforderlich, dass der flächendeckende Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung jetzt entschieden vorangetrieben wird. Außerdem müssen Patienten, aber auch Ärzte, noch stärker über die Möglichkeiten und den Zugang zu schmerzlindernder Medizin informiert werden.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43645 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43645.rss2
Pressekontakt: Kontakt: Dorothee Winden SoVD-Bundesverband Pressestelle Stralauer Str. 63 10179 Berlin Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123 Fax: 030/72 62 22 328 E-Mail: pressestelle@sovd.de
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