Lausitzer Rundschau: Nachdenken statt prozessieren BGH erklärt Lehrerbenotung für rechtens
Geschrieben am 23-06-2009 |
Cottbus (ots) - Das dürfte zu freudigen Gesichtern unter den Schülern kurz vor der Zeugnisausgabe führen: Sie bekommen nicht nur Noten, sondern dürfen auch weiterhin welche an ihre Lehrer vergeben. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte am Dienstag in Karlsruhe, dass dies auf der Internetplattform spickmich.de legal ist. Das ist ein gutes Urteil, weil Kritik nicht zuletzt dafür da ist, Zustände oder Herangehensweisen zu verbessern. Dass sich die klagende Pädagogin durch eine 4,3.im Fachbereich Deutsch persönlich verletzt fühlt, ist nachvollziehbar. "Ausreichend" ist keine Note, die man für seine geleistete Arbeit bekommen möchte. Die Benotung ist aber weder schmähend noch beleidigend, wie auch der BGH feststellte, und deshalb ein Ausdruck von freier Meinungsäußerung, die eher zum Nachdenken als zum Prozessieren anregen sollte. Dies betrifft auch die Wissensvermittlung an deutschen Schulen, die sich stetig verbessern kann und muss. Genau hier kann das Feedback von Schülern helfen. An vielen deutschen Universitäten ist die Auswertung von Seminaren mittels Fragebögen gang und gäbe, um die Qualität der Lehre zu steigern. Anonymität ist dafür die Voraussetzung, sonst käme nie eine offene Kritik zustande. Eine solche Herangehensweise wäre auch an deutschen Schulen wünschenswert. Sie muss allerdings strengen Regeln unterliegen. Die Ergebnisse sollten intern ausgewertet und Schülern wie Lehrern zugänglich gemacht werden. Davon könnten beide Seiten profitieren, um sich weiterzuentwickeln. Und so könnte es vielleicht zu einem offenen statt zu einem anonymen Meinungsaustausch zwischen beiden kommen.
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