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Einigung bei Datenschutznovelle bringt trotz Unklarheiten Planungssicherheit für Wirtschaft

Geschrieben am 01-07-2009

Frankfurt am Main (ots) - Der Bundesverband des Deutschen
Versandhandels (bvh) und der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV
begrüßen, dass nach der Sitzung des Innenausschusses des Bundestages
am heutigen Mittwoch hinsichtlich der Datenschutznovelle II
Planungssicherheit für die werbungtreibende Wirtschaft möglich ist.
Das Gesetz könnte am Freitag, dem 3. Juli, dem letzten Sitzungstag
dieser Legislaturperiode, noch im Bundestag verabschiedet werden.

Der aktuelle Entwurf entspricht der Mitte Juni vorgelegten
Fassung, die aufgrund des intensiven Engagements des DDV, bvh und
anderer Wirtschaftsverbände um einige im ursprünglichen
Gesetzesentwurf geforderten Restriktionen bereinigt wurde. Trotz des
generellen Paradigmenwechsels hin zu einem grundsätzlichen
Einwilligungsvorbehalt ist insbesondere bei transparenter
Herkunftsangabe eine Verwendung von Adressen bei der Neukundenwerbung
zulässig, solange der Beworbene dem nicht widerspricht. Auch für die
werbliche Ansprache von Geschäftskunden wurden Ausnahmen formuliert.
Ein zeitweise diskutiertes Verbandsklagerecht findet sich im Entwurf
nicht wieder.

Gleichwohl sind diverse Passagen der Datenschutznovelle unklar
formuliert und für die Praxis nicht tauglich. Insbesondere für den
Mittelstand wirft das Gesetz massive Probleme bei der Umsetzung auf
und bringt eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung für die
Unternehmen mit sich. DDV und bvh werten daher die Novelle des
Bundesdatenschutzgesetzes als Kompromiss. Die Politiker haben sich
bis zum Schluss um einen echten Interessenausgleich zwischen
Wirtschaft und Verbrauchern bemüht. In Gänze bringt das neue Gesetz
aber eine deutliche Mehrbelastung der Wirtschaft, und das, obwohl es
mehr als fraglich ist, ob das Ziel - mehr Schutz vor Datenmissbrauch
- erreicht werden kann.

Über den bvh:

Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) mit Sitz in
Frankfurt am Main vertritt seit 1947 die Interessen der Branche.
Derzeit sind rund 290 Unternehmen im Verband organisiert, die ihre
Waren per Katalog, Internet oder TV anbieten. Darunter sind Versender
mit gemeinsamem Katalog- und Internetangebot, reine Internethändler,
TV-Versender, Apothekenversender und Ebay-Powerseller. Die
Versandhandelsbranche setzt im Privatkundengeschäft (B2C) jährlich
rund 28,6 Mrd. Euro um. Der Umsatz im Geschäft mit gewerblichen
Kunden (B2B) wird auf weitere 6,9 Mrd. Euro geschätzt.

Über den DDV:

Der DDV, seit April 2008 von Deutscher Direktmarketing Verband in
Deutscher Dialogmarketing Verband umbenannt, ist der größte nationale
Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer
der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland. Er
vertritt die Interessen von Dienstleistern und werbungtreibenden
Unternehmen der gesamten Dialogmarketingbranche. Dazu zählen u. a.
Dialogmarketing-Agenturen, Adress- und Informationsdienstleister,
TeleMedien- und Call-Center-Services-Dienstleister,
Direct-Mail-Unternehmen sowie Dialogmarketinganwender aus
verschiedenen Wirtschaftszweigen, wie z.B. Verlage, Versicherungen,
Automobilhersteller. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind das
Lobbying, die wissenschaftliche Arbeit und der Informationsaustausch
für die Branche. Der DDV ist ein Verband, der sowohl die Interessen
der Wirtschaft als auch die des Verbrauchers als wesentlichem
Marktteilnehmer berücksichtigt.

Originaltext: Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52922
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52922.rss2

Pressekontakt:

bvh-Pressekontakt: Oliver Claas, Tel. 069 - 678656-10, 0162 -
2525268, claas@versandhandel.org, www.versandhandel.org ,
www.twitter.com/versandverband

Pressekontakt: Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
DDV, Tel: 0611 - 97793-16, 0151 - 2308105, n.schulze@ddv.de,
www.ddv.de


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