Zeitschriftenverleger sehen in Datenschutznovelle neue Gefahren für die Leserwerbung
Geschrieben am 01-07-2009 |
Berlin (ots) - Ob verbleibende Ausnahmen vom Opt-In-Erfordernis die notwendige Werbung von Abo-Lesern ermöglichen, ist ungewiss - Behördliche Eingriffsbefugnisse verschlechtern Rahmenbedingungen der Wirtschaft
Der VDZ Verband deutscher Zeitschriftenverleger begrüßt, dass der Bundestag im Vorfeld der heute bekannt gewordenen Einigung zur Datenschutznovelle um einen auch für die Wirtschaft akzeptablen Kompromiss gerungen hat. Die letztlich zwischen den Regierungsfraktionen vereinbarte Regelung, die am Freitag im Bundestag beschlossen werden soll, dürfte dieses Ziel jedoch nicht sichern. Nach der geplanten Neuregelung wird künftig nicht mehr nur Telefon- und E-Mail-Werbung, sondern auch die Briefwerbung grundsätzlich von der vorherigen Einwilligung des Angeschriebenen abhängen. Ausnahmsweise sollen jedoch Werbebriefe bis zum Widerspruch des Angeschriebenen unter anderem dann zulässig bleiben, wenn aus dem Brief die Quelle der Adresserhebung eindeutig hervorgeht.
"Wir erkennen an, dass sich Parlamentarier beider Regierungsparteien darum bemüht haben, den äußerst wirtschafts- und pressefeindlichen Regierungsentwurf abzumildern", erklärte ein Vertreter des VDZ. "Es ist allerdings äußerst fraglich, ob mit dem nun vereinbarten Kompromiss eine ausreichende Zahl potenzieller Neu-Leser für die briefliche Abo-Werbung erreichbar bleibt." Denn statt auf bewährte Modelle wie die österreichische codierte Kennzeichnung der Adressquelle im Werbebrief zurückzugreifen, verlangt der Kompromiss nun die Klarnamenkennzeichnung des Adresslieferanten. Daraus folgt die Gefahr eines ganz erheblichen Rückgangs der verfügbaren Adressen. Würde sich diese Gefahr realisieren, wäre der Schaden für die auf Briefwerbung essentiell angewiesenen Abo-Auflagen ähnlich groß wie durch den Regierungsentwurf, der eigentlich verbessert werden sollte.
Neben weiteren Belastungen und Unklarheiten im Gesetzestext stößt bei den Zeitschriftenverlegern die Einführung eines Anordnungsrechts für Datenschutzbehörden auf Ablehnung. Es bedeutet eine problematische Verschlechterung der Wirtschaftsordnung in Deutschland. Behördliche Anordnungsbefugnisse begründen schon angesichts der vielen unbestimmten Voraussetzungen ein Risiko unvorhersehbarer Eingriffe in die Unternehmen und deren betriebliche Abläufe.
Über den VDZ:
Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. ist die Interessenvertretung der deutschen Zeitschriftenbranche. Als Dachverband, organisiert in drei Fachverbänden (Fachpresse, Konfessionelle Presse, Publikumszeitschriften) und sieben Lan-desverbänden, repräsentieren seine 400 Mitgliedsverlage mit mehr als 3.000 Zeitschriften rund 90 Prozent des deutschen Zeitschriftenmarktes. Als Dienstleistungsverband bietet der VDZ den Verlagen ein breites Spektrum an Beratungs-, Informations- und Serviceleistungen in allen Bereichen des Verlagsgeschäftes (Anzeigen, Vertrieb, New Media, Rechtsfragen, Betriebswirtschaft, Umwelt und Papier). Als Wirtschaftsverband engagiert er sich auf deutscher und europäischer Ebene für die Wahrung und Berücksichtigung der Interessen von Verlagen. Und als Arbeitgeberverband führt er im Auftrag der Landesverbände Verhandlungen mit den Journalistengewerkschaften zu den Redakteurstarifverträgen. Darüber hinaus leistet der VDZ mit der Zeitschriften Akademie einen wesentlichen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung in der Medienbranche. Weitere Informationen im Internet unter: www.vdz.de , www.pz-online .de, www.deutsche-fachpresse.de , www.print-wirkt.de , www.zeitschriften-akademie.de , www.crossmedia-cases.de , www.zeitschriftentage.de
Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2
Pressekontakt: Weitere Informationen: Michael Geffken Tel: +49 (173) 3945322 E-Mail: m.geffken@vdz.de Internet: www.vdz.de
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