Transparenz und Qualität im Direktmarketing eingefordert / BDU begrüßt Einigung zur BDSG-Novelle
Geschrieben am 07-07-2009 |
Bonn/Berlin (ots) - Der Vorsitzende des BDU-Fachverbandes Management und Marketing, Ralf Strehlau, begrüßt die neuen Rahmenbedingungen zum Direktmarketing im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als ausgewogen. Nach der in vielen Bereichen fast lähmenden Ungewissheit können die werbetreibenden Unternehmen nun wieder aktiv werden. Auch ist die grundsätzliche Beibehaltung des Listenprivilegs und des Lettershopverfahrens positiv zu bewerten.
Weiterhin können personenbezogene Daten jedoch mit Einwilligung des Betroffenen für Werbezwecke genutzt werden dürfen. Wie bisher dürfen listenmäßig erfasste Daten ohne Zustimmung weitergegeben werden, wenn der Betroffene über die Herkunft der Daten informiert wird. Damit hat er die Möglichkeit, der Weitergabe und Nutzung seiner Daten wirksam zu widersprechen.
Die gefundene Einigung dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass der nun eingeleitete Methoden-Wechsel von einer "opt-out zu einer opt-in Kultur" überfällig war, so Strehlau: "In der Vergangenheit waren zu große Teile der Adressbranche durch mangelnde Transparenz gekennzeichnet, woher Adressen oder Datenbestände stammen. Der Gesetzgeber holt im Grunde ein Versäumnis der Branche nach."
Es bleibe zu hoffen, dass das Direktmarketing das Signal der Politik verstanden habe. Jede Führungskraft, welche über Direktmarketingaktionen für die Neukundengewinnung entscheide, "muss sich zukünftig noch stärker darüber Gedanken machen, welche Adressdatenbestände eingesetzt werden", so der Fachverbandsvorsitzende weiter. Transparenz und Qualität hätten ihren Preis - die "billigste" Adresse könne zukünftig sehr teuer werden.
Originaltext: BDU Bundesverb. Dt. Unternehmensberater Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9562 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9562.rss2
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