Neue Westfälische: OLG-Urteil zum richterlichen Eildienst Druck erzeugt HUBERTUS GÄRTNER
Geschrieben am 19-08-2009 |
Bielefeld (ots) - Unter Juristen genießt der III. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm einen ganz besonderen Ruf. Rechtsstaatliche Prinzipien werden hier extrem hochgehalten - manchmal auch ohne Rücksicht auf Verluste. So ist es nun wieder geschehen. Der Senat hob die Verurteilung eines Mannes auf, weil eine nächtliche Hausdurchsuchung bei dem Verdächtigen von der Polizei ohne richterliche Genehmigung angeordnet worden war. Deshalb sind die gefundenen Beweisstücke nicht verwertbar. Auch Blutproben unterliegen laut OLG im Regelfall dem Richtervorbehalt. Der Senat rüffelt nicht die Polizei, sondern vielmehr die Verantwortlichen im Justizapparat. Diese müssen sich nun sputen, um einen richterlichen Eildienst rund um die Uhr auf die Beine zu stellen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Trunkenbolde, die sich in unverantwortlicher Weise an das Steuer ihres Autos setzen, nicht angemessen oder höchst unterschiedlich bestraft werden. In Anbetracht der neuen OLG-Rechtsprechung wurden bereits konfiszierte Führerscheine zurückgegeben. Weitere werden vermutlich folgen. Das klingt zwar wie ein Stück aus dem Tollhaus, aber es wurde vom OLG-Senat offensichtlich bewusst in Kauf genommen, um Druck zu erzeugen. Das Urteil mag einem passen oder nicht: Es ist rechtskräftig.
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