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Swiss Life Vorsorge-Know-how: Sozialversicherungspflicht auch für mitarbeitende Familienangehörige?

Geschrieben am 20-08-2009

München (ots) - Sie sind familiär verbunden und zugleich Kollegen:
Bei kleineren oder mittelständischen Unternehmen sind sehr häufig
Familienangehörige wie Ehepartner oder Kinder angestellt. Sie werden,
wie alle anderen Mitarbeiter, zur Sozialversicherung angemeldet. Doch
dies kann ein schwerwiegender Fehler sein. Denn oft besteht gar keine
Sozialversicherungspflicht für mitarbeitende Familienangehörige.
Unter www.swisslife.de/vorsorge zeigt Swiss Life im Thema des Monats
August, welche dramatischen Auswirkungen eine falsche Einschätzung
für die Betroffenen haben kann und gibt konkrete Empfehlungen, um
spätere Überraschungen zu vermeiden.

"Unternehmer sind grundsätzlich nicht
sozialversicherungspflichtig, abhängig beschäftigte Arbeitnehmer
dagegen schon. Auf den ersten Blick ist diese Regelung ganz einfach,
doch in der Praxis ist die Abgrenzung manchmal nicht leicht",
erläutert Dr. Claudia Veh, Referentin für Betriebliche Altersvorsorge
bei der Swiss Life Tochtergesellschaft SLPM Schweizer Leben
PensionsManagement GmbH. "Gerade bei mitarbeitenden
Familienangehörigen verschwimmen oft die Grenzen, ihre Rolle ist -
zumindest aus Sicht der Sozialversicherung - nicht klar definiert.
Wir empfehlen deshalb jedem Betroffenen, rechtzeitig seinen
Versicherungsstatus feststellen zu lassen. Denn wer später einmal
Leistungen beantragt und gar nicht sozialversicherungspflichtig war,
geht in der Regel leer aus."

Die falsche Annahme einer Versicherungspflicht kann
verhängnisvolle Folgen haben. Trotz jahrelanger Beitragszahlung
verweigert zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit die Zahlung von
Arbeitslosengeld. Im Falle einer Erwerbsminderung besteht in der
Regel kein Anspruch auf eine Rentenzahlung. Und bei bereits
abgeschlossenen Riester-Verträgen kann es soweit kommen, dass
staatliche Zulagen und Vergünstigungen zurückzuzahlen sind. Eine
frühzeitige Statusüberprüfung ist deshalb sinnvoll.

Der erste Teil des Zweiteilers "Mitarbeitende Familienangehörige"
des Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats August beleuchtet
unter www.swisslife.de/vorsorge wer in welchem Fall
versicherungspflichtig ist. Der zweite Teil mit weiterführenden
Informationen erscheint Mitte September.

Originaltext: Swiss Life Vorsorge-Know-how
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66918
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66918.rss2

Pressekontakt:
Karin Stadler, Swiss Life, Tel. 089/ 38109-1343,
pressestelle@swisslife.de
Julia Boos, Fortis PR, Tel. 089/ 452278-14, swisslife@fortispr.de


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