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Heizkostenverordnung belohnt Sparsamkeit

Geschrieben am 27-08-2009

Mainz (ots) - Umweltbewusste Mieter und Hausbesitzer sind die
Gewinner der neu gestalteten Verordnung über die verbrauchsabhängige
Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkV). Die BKM -
Bausparkasse Mainz informiert über die Vorteile der neuen Verordnung.

Mit der neuen Fixierung des Abrechnungsschlüssels können Mieter
ihre Kosten für die Wärmelieferung durch ihr Heizverhalten nun aktiv
beeinflussen. So dürfen Vermieter nur noch 30 % der Heizkosten als
Grundkosten veranschlagen. Gut 70 % der Heizkosten müssen individuell
nach dem Verbrauch des Mieters abgerechnet werden.

Aber auch Bewohner von Passiv- oder Niedrigenergiehäuser können
sich freuen. Denn diese besonders energiesparenden Gebäude, wurden
durch die neue HeizkV von der Pflicht zur verbrauchsabhängigen
Abrechnung der Heizkosten sogar befreit. Gültig sind die Änderungen
der HeizkV zum 01.01.2009.

Von der Regelung profitieren zudem auch Gebäudetypen,

- die nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994
entsprechen,
- die mit einer Öl- und Gasheizung versorgt werden und
- in denen freiliegende Wärmeleitungen überwiegend gedämmt sind.

Liegen diese Kriterien nicht vor, bleibt die alte Regelung
bestehen. Diese erlaubt dem Vermieter selbst zu entscheiden, ob er
zwischen 50 % und 70 % der Heizkosten individuell nach dem Verbrauch
des Mieters abrechnet.

Trotz der gesetzlichen Verankerung ist es ratsam, die nächste
Nebenkostenabrechnung zu überprüfen, ob ordnungsgemäß nach der
aktuellen HeizkV abgerechnet wurde.

Originaltext: Bausparkasse Mainz AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62593
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62593.rss2

Für Rückfragen:
BKM - Bausparkasse Mainz AG, Kantstraße 1, 55122 Mainz
Kathrin Hoffmann, Unternehmenskommunikation,
Tel.: 06131/303 412, Fax: 06131/3243412
E-Mail: kathrin.hoffmann@bkm.de


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