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Presseerklärung des Besonderen Vertreters der HVB, Dr. Thomas Heidel / HypoVereinsbank: Abberufung des Besonderen Vertreters nichtig

Geschrieben am 27-08-2009

Bonn (ots) - Das Landgericht München I hat heute den Beschluss der
Hauptversammlung der HVB für von Anfang an nichtig erklärt, mit dem
die HVB-Alleinaktionärin UniCredit den Besonderen Vertreter für die
Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen UniCredit im November
letzten Jahres abberufen hat. Mündlich begründete das Gericht
(Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Helmut Krenek) die
Nichtigkeit mit dem für UniCredit geltenden Stimmverbot. Die
Aufhebung der Beschlüsse zur Geltendmachung der Ersatzansprüche und
zur Bestellung des Besonderen Vertreters sei ein unzulässiges Richten
in eigener Sache.

Der zum Besonderen Vertreter bestellte Bonner Rechtsanwalt Dr.
Thomas Heidel erklärte zu dem Urteil: "Der rechtswidrige Versuch der
UniCredit, sich des Besonderen Vertreters zu entledigen, bevor dessen
Arbeit beendet werden konnte, ist erst Mal gescheitert."

Die Hauptversammlung der HVB hatte im Juni 2007 beschlossen
Schadensersatzansprüche der HVB insbesondere gegen UniCredit sowie
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der HVB vor allem wegen der
Veräußerung der HVB-Tochtergesellschaft Bank Austria Creditanstalt
("BACA") an UniCredit weit unter Wert im Jahre 2006 geltend zu
machen, und bestellte Heidel als Vertretungsorgan der HVB zur
Geltendmachung der Ansprüche. Heidel verklagte namens der HVB im
Februar 2008 UniCredit sowie den UniCredit-CEO und damaligen
HVB-Aufsichtsratsvorsitzenden Alessandro Profumo, den
HVB-Vorstandssprecher Dr. Wolfgang Sprißler und den
HVB-Finanzvorstand Rolf Friedhofen auf Rückgängigmachung des
BACA-Geschäfts und Schadensersatz in Milliarden-Euro-Höhe. Im
November 2008 beschloss UniCredit als Alleinaktionärin in der
HVB-Hauptversammlung, Heidel abzusetzen und den Beschluss zur
Geltendmachung der Ersatzansprüche aufzuheben. Die dagegen gerichtete
Klage Heidels hatte nun erstinstanzlich Erfolg.

Originaltext: Dr. Thomas Heidel, Besonderer Vertreter der HVB
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67365
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67365.rss2

Pressekontakt:
Frau Felicitas Mummert
- Sekretariat -
Meilicke Hoffmann & Partner
Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Bonn
Registergericht Essen PR 233
Telefon 0228 - 72 543 21
Telefax 0228 - 72 543 20
mummert@mhpr.eu


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