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Bundeswahlleiter fordert restriktiven Umgang mit Ergebnissen von Nachwahlbefragungen

Geschrieben am 31-08-2009

Wiesbaden (ots) - Aus aktuellem Anlass weist der Bundeswahlleiter
nochmals darauf hin, dass die Vorabveröffentlichung der Ergebnisse
von Nachwahlbefragungen (sogenannten Exit polls) bei der
Bundestagswahl einen gravierenden Verstoß gegen das Bundeswahlgesetz
darstellt. "Egal, ob über Twitter oder über andere Informationswege,
die Rechtslage ist eindeutig: Vor Schließung der Wahllokale dürfen
keine Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmenabgabe
veröffentlicht werden", sagte Bundeswahlleiter Roderich Egeler zu den
gestern in der Kurznachrichten-Plattform Twitter vorab bekannt
gewordenen Prognosen zu den Ergebnissen der Landtagswahlen im
Saarland sowie in Sachsen und Thüringen. Im Hinblick auf die
aktuellen Fälle steht der Bundeswahlleiter daher in engem Kontakt mit
den zuständigen Landeswahlleiterinnen und Landeswahlleitern. In jedem
Einzellfall ist zu prüfen, ob die vorab veröffentlichten Zahlen
tatsächlich auf Ergebnissen der Nachwahlbefragungen basieren.

Der Bundeswahlleiter sagte weiter: "Ich fordere die
Wahlforschungsinstitute, die Exit polls durchführen, auf, mit den
Ergebnissen der Nachwahlbefragungen äußerst restriktiv umzugehen". Er
betonte außerdem, dass er diese Auffassung in seinem Gespräch mit
Vertretern der betreffenden Wahlforschungsinstitute noch vor der
Bundestagswahl bekräftigen werde. Er gehe auch davon aus, dass das
Thema sicherlich Gegenstand des Erfahrungsberichts sein wird, den der
Bundeswahlleiter gemeinsam mit den Landeswahlleitern wie nach jeder
Bundestagswahl an das Bundesministerium des Innern übermitteln werde.

Die Vorabveröffentlichung der Ergebnisse von Exit polls stellt in
allen drei Bundesländern wie auf Bundesebene eine Ordnungswidrigkeit
dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden
kann. Wenn bei der Bundestagswahl Ergebnisse von Exit polls vorab
veröffentlicht werden sollten, wird der Bundeswahlleiter als
zuständige Behörde ein entsprechendes Verfahren durchführen.

Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn
Telefon: 0611 75-2317
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de

Originaltext: Der Bundeswahlleiter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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