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BPI: AOK - Arzneimittel Ohne Kontrolle

Geschrieben am 31-08-2009

Berlin (ots) - Mit zwei Gutachten versucht die AOK ihre Auslegung
des Aut Idem Begriffs rechtlich zu untermauern. Dieser Versuch ist
gründlich daneben gegangen. So kommt das von der AOK
Baden-Württemberg vorgestellte Hauptgutachten zu dem Schluss, dass es
gewichtige Gründe für die Haltung der pharmazeutischen Industrie
gibt, dass die Aut Idem Regelung nicht weiter ausgelegt werden darf.
"Dieser für die Ortskrankenkassen vernichtende Schlusssatz im
selbstfinanzierten Gutachten, sollte den Kassenfürsten zu denken
geben und vor allem Ärzte und Apotheker vor einem nicht
rechtskonformen Substituieren wahren, sonst könnten sie
möglicherweise in die Haftung geraten. Das Gutachten von Prof. Dierks
hat eindeutig gezeigt, dass eine weite Auslegung des Aut Idem
Begriffs rechtlich nicht vertretbar ist" warnte Prof. Dr. Barbara
Sickmüller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BPI.

Die von den AOKen in Auftrag gegebenen Gutachten machen sehr
deutlich, dass es den Ortskrankenkassen nur um eine maximale
Ausschöpfung von Einsparungen geht. Der Versicherte wird in keiner
Weise in die Überlegungen einbezogen und seine Sicherheit somit für
ein paar Euro geopfert. Die Annahme, dass ein Patient bei seinem
Apotheker nachfragt, wenn er seine Krankheit in der Packungsbeilage
nicht wiederfindet, ist weltfremd. Der Nachsatz "Tut er das nicht, so
ist die Frage der Compliance (...) nicht von Relevanz" macht
deutlich, wie wenig Wert auf die Therapietreue gelegt wird. "Die
Frage der Compliance ist von erheblicher Relevanz und eine
Krankenkasse, die sich selbst als Gesundheitskasse bezeichnet, sollte
hierauf großen Wert legen!", so Sickmüller.

Ein besonderes Schmankerl in der Rechtsverdrehungspraxis ist
nunmehr die Auslegung zur Frage der "identischen Packungsgröße". Hier
soll es nicht auf die Anzahl der Tabletten ankommen, sondern nur noch
auf die Normgröße N1, N2 oder N3. Der Gutachter erklärt, dass die
AMG-Definition für Packungsgröße nicht herangezogen werden könne, da
das AMG einen anderen Regelungszweck habe. Die AMG-Definition für die
Wirkstoffgleichheit wird aber von ihm herangezogen. Schon alleine das
ist eine zumindest fragwürdige Herangehensweise. Interessant ist hier
auch die Auslegung des anderen AOK-Gutachters, der "Identität als
vollkommene Übereinstimmung zweier Objekte oder Werte in allen
möglichen Parametern" definiert. Hier hätte die AOK wohl besser die
Gutachten abgeglichen, um sich nicht selber zu widersprechen. Zum
anderen wird durch diese Auslegung aber auch die Wirtschaftlichkeit
in Frage gestellt. "Eine Packung mit weniger Inhalt kann zwar
billiger sein, als eine mit mehr Tabletten. Wirtschaftlicher in einer
Dauerverordnung ist sie aber sicherlich nicht. Diese Rechnung sollte
auch den Vorstand eines Kostenträgers nicht überfordern." erklärte
Sickmüller

Originaltext: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/21085
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_21085.rss2

Pressekontakt:
Joachim Odenbach,
Tel. 030/27909-131,
jodenbach@bpi.de


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