Hüppe: Massenmorde der Nationalsozialisten an Menschen mit Behinderungen niemals vergessen
Geschrieben am 04-09-2009 |
Berlin (ots) - Anlässlich des siebzigsten Jahrestages des sogenannten "Euthanasie"-Erlasses erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Menschen mit Behinderungen gehörten zu den ersten Opfern des verbrecherischen Nazi-Regimes. Sie wurden systematisch erfasst, zwangssterilisiert, für medizinische Versuche missbraucht und ermordet. Beim Gedenken an die Opfer des Nazi-Regimes darf diese Opfergruppe nicht vergessen werden. Daher ist eine eigene würdige Erinnerungs- und Dokumentationsstätte für diese Menschen überfällig. Es darf in Deutschland nicht wieder zwischen angeblich "lebensunwertem" und "lebenswertem" Leben unterschieden werden. Diese Mahnung gilt gerade angesichts neu aufkommenden eugenischen Gedankengutes und wiederauflebender Euthanasie-Ideologie. Auch die rechtlichen Hürden für fremdnützige medizinische Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen dürfen nicht gelockert werden.
Der von Hitler unterzeichnete "Euthanasie-Erlass" schaffte die Grundlage der "Aktion T4", einem Vernichtungsprogramm, in dessen Rahmen Nazis und ihre Unterstützer über 100.000 Menschen mit psychischer Erkrankung und sogenannter "geistiger" Behinderung zwangssterilisierten und ermordeten. Die "Aktion T4" ist nach der Villa Tiergartenstraße 4 in Berlin benannt. Hier war die Steuerungszentrale für das Vernichtungsprogramm untergebracht. Wegbereiter für das Vernichtungsprogramm waren Wissenschaftler der Vererbungslehre und Eugenik, die zwischen "erbkrankem" und gesundem Nachwuchs unterschieden. Auf ihren menschenverachtenden Beurteilungen beruhten das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" von 1933 und die Erfassung aller neugeborenen Kinder mit Behinderungen. Viele dieser Forscher und Ärzte, die den Mördern in die Hände gespielt haben, durften nach 1945 weiter in Deutschland forschen, teilweise sogar in leitender Funktion.
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