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Fotograf und Südafrika-Chronist Jürgen Schadeberg lässt Urheberrechtsverletzung durch südafrikanische Bildagentur gerichtlich untersagen

Geschrieben am 08-09-2009

Berlin (ots) - Heute gab das Landgericht Berlin die am 25.08.2009
erlassene Verbotsverfügung (Az.: 15 O 350/09) gegen die
südafrikanische Bildagentur Africa Media Online (AMO) bekannt.
Antragsteller ist der Südafrika-Chronist Jürgen Schadeberg. Betroffen
sind über 200 bisher unveröffentlichte Fotos des international
anerkannten Fotografen aus den Jahren 1952 bis 1959. Die Negative
musste der Fotograf 1964 in Südafrika zurücklassen, weil er von der
Apartheid-Geheimpolizei beobachtet wurde. Das Land konnte er damals
nur mit Handgebäck verlassen. Nach Südafrika ausgewandert war der
gebürtige Berliner 1951. Der TV-Sender ARTE schrieb in seiner
Ankündigung vom 22.07.2009 über ihn: "Jürgen Schadeberg ist einer der
ganz großen Fotografen der Gegenwart."

Die kommerzielle Bildagentur AMO veröffentlichte die Fotos im Juli
2009 im Internet ohne die Urheberrechte des Fotografen einzuholen.
Wie die Bilder in den Besitz der Agentur kamen ist unbekannt. Laut
Online-Lexikon Wikipedia wurde AMO mit Fördermitteln der Europäischen
Union aufgebaut. In einer Pressemitteilung von AMO erklärte deren
Geschäftsführer Larsen mit Blick auf die Fußballweltmeisterschaft
2010 in Südafrika: "Alle werden Bilder brachen und wir sind
vorbereitet."

Schadeberg zur Verletzung seiner Urheberrechte: "Für mich ist es
besonders schwerwiegend, ohne Einfluss auf die Erstveröffentlichung
gewesen zu sein. Ich hätte die seit Jahrzehnten vorenthaltenen Fotos
nach eigenen Kriterien ausgewählt und zunächst in einer Ausstellung
oder in einem Bildband veröffentlicht. Da ich noch immer nicht im
Besitz der Negative bin, ist das auch jetzt nicht möglich. Ich hoffe,
die Negative noch vor der Fußballweltmeisterschaft sichten und der
Öffentlichkeit selbst präsentieren zu können." "Juristisch wird das
Erstveröffentlichungsrecht vom Urheberrechtsgesetz besonders
geschützt", so sein Berliner Rechtsanwalt Michael Plüschke, "denn es
ist Teil des Urheberpersönlichkeitsrechts und kann auf Dritte nicht
übertragen werden. Anders als das vom Landgericht Berlin verfügte
Verbot der Internetverwertung kann die Herausgabe der Negative
dagegen nur vor südafrikanischen Gerichten eingeklagt werden."

Originaltext: Kanzlei markenrecht.EU
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/76366
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_76366.rss2

Pressekontakte:

Jürgen Schadeberg
http://www.jurgenschadeberg.com
Email: schadeberg@orange.fr


RA Michael Plüschke
Email: kanzlei@markenrecht.eu
Tel.: 030/20253175
http://www.markenrecht.eu


Quellen:
Beschluss Landgericht Berlin:
http://www.markenrecht.eu/download/lg_berlin_15.O.350_09.pdf
Zitat Larsen: http://www.presseportal.de/go2/zitat_larsen
ARTE: http://www.presseportal.de/go2/arte_schadeberg
Wikipedia: http://en.wikipedia.org/wiki/Africa_Media_Online


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