Fotograf und Südafrika-Chronist Jürgen Schadeberg lässt Urheberrechtsverletzung durch südafrikanische Bildagentur gerichtlich untersagen
Geschrieben am 08-09-2009 |
Berlin (ots) - Heute gab das Landgericht Berlin die am 25.08.2009 erlassene Verbotsverfügung (Az.: 15 O 350/09) gegen die südafrikanische Bildagentur Africa Media Online (AMO) bekannt. Antragsteller ist der Südafrika-Chronist Jürgen Schadeberg. Betroffen sind über 200 bisher unveröffentlichte Fotos des international anerkannten Fotografen aus den Jahren 1952 bis 1959. Die Negative musste der Fotograf 1964 in Südafrika zurücklassen, weil er von der Apartheid-Geheimpolizei beobachtet wurde. Das Land konnte er damals nur mit Handgebäck verlassen. Nach Südafrika ausgewandert war der gebürtige Berliner 1951. Der TV-Sender ARTE schrieb in seiner Ankündigung vom 22.07.2009 über ihn: "Jürgen Schadeberg ist einer der ganz großen Fotografen der Gegenwart."
Die kommerzielle Bildagentur AMO veröffentlichte die Fotos im Juli 2009 im Internet ohne die Urheberrechte des Fotografen einzuholen. Wie die Bilder in den Besitz der Agentur kamen ist unbekannt. Laut Online-Lexikon Wikipedia wurde AMO mit Fördermitteln der Europäischen Union aufgebaut. In einer Pressemitteilung von AMO erklärte deren Geschäftsführer Larsen mit Blick auf die Fußballweltmeisterschaft 2010 in Südafrika: "Alle werden Bilder brachen und wir sind vorbereitet."
Schadeberg zur Verletzung seiner Urheberrechte: "Für mich ist es besonders schwerwiegend, ohne Einfluss auf die Erstveröffentlichung gewesen zu sein. Ich hätte die seit Jahrzehnten vorenthaltenen Fotos nach eigenen Kriterien ausgewählt und zunächst in einer Ausstellung oder in einem Bildband veröffentlicht. Da ich noch immer nicht im Besitz der Negative bin, ist das auch jetzt nicht möglich. Ich hoffe, die Negative noch vor der Fußballweltmeisterschaft sichten und der Öffentlichkeit selbst präsentieren zu können." "Juristisch wird das Erstveröffentlichungsrecht vom Urheberrechtsgesetz besonders geschützt", so sein Berliner Rechtsanwalt Michael Plüschke, "denn es ist Teil des Urheberpersönlichkeitsrechts und kann auf Dritte nicht übertragen werden. Anders als das vom Landgericht Berlin verfügte Verbot der Internetverwertung kann die Herausgabe der Negative dagegen nur vor südafrikanischen Gerichten eingeklagt werden."
Originaltext: Kanzlei markenrecht.EU Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/76366 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_76366.rss2
Pressekontakte:
Jürgen Schadeberg http://www.jurgenschadeberg.com Email: schadeberg@orange.fr
RA Michael Plüschke Email: kanzlei@markenrecht.eu Tel.: 030/20253175 http://www.markenrecht.eu
Quellen: Beschluss Landgericht Berlin: http://www.markenrecht.eu/download/lg_berlin_15.O.350_09.pdf Zitat Larsen: http://www.presseportal.de/go2/zitat_larsen ARTE: http://www.presseportal.de/go2/arte_schadeberg Wikipedia: http://en.wikipedia.org/wiki/Africa_Media_Online
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