Stuttgarter Nachrichten: Schäuble rückt Scheinvaterschaften zu Leibe: Aufenthaltsrecht für 1700 ausländische Frauen erschlichen - Prüfbericht zum Zuwanderungsgesetz
Geschrieben am 22-07-2006 |
Stuttgart (ots) - Das Bundesinnenministerium will bei der Zuwanderung von Ausländern Schlupflöcher schließen und Leistungsmissbrauch unterbinden. Eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes listet das Ministerium Mängel und Fortschritte bei der Integration auf. Der vertrauliche, 250 Seiten starke Prüfbericht, der den Stuttgarter Nachrichten (Samstag) vorliegt, kündigt konkrete Änderungen im Aufenthaltsrecht an.
Dringend neu regeln will Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) das Recht der Behörden, Scheinvaterschaften anzufechten. Das Bundesjustizministerium bereitet ein entsprechendes Gesetz vor, da "zunehmend deutsche Männer ohne Vermögen, Einkommen und Einkommenserwartung gegen Geld die Vaterschaft für Kinder von Frauen ohne Aufenthaltsrecht anerkennen". Zwischen 2003 und 2004 konnten dadurch 1700 unverheiratete ausländische Mütter Sozialleistungen in Anspruch nehmen, obwohl sie ausreisepflichtig waren.
Der extremste Fall ist der des früheren FDP-Kommunalpolitikers Jürgen Hass. Der Frühpensionär hat nach eigener Aussage die Vaterschaft von 300 ausländischen Kindern aus armen Ländern anerkannt; bis Ende dieses Jahres will er 1000 anerkennen. Ausländische Männer wiederum gaben laut Ministerium an, Väter von in Deutschland lebenden Kindern zu sein, um einreisen zu dürfen. "Die geltende Rechtslage schließt Missbrauch nicht aus", warnt der Bericht auch mit Blick auf Schein- und Zwangsehen.
Beim grundsätzlichen Anwerbestopp von Fremdarbeitern soll es demnach bleiben. Dagegen soll es hoch qualifizierten Zuwanderern erleichtert werden, in Deutschland zu arbeiten oder sich selbstständig zu machen. Wenn Eheleute zu ihrem Partner in Deutschland ziehen wollen, müssen sie nachweisen, den gemeinsamen Lebensunterhalt hier sichern zu können. Studierende haben nach Abschluss ihrer Ausbildung ein Jahr Zeit, um einen Job zu finden, mit dem sie sich niederlassen dürfen.
Wer einen Sprachkurs macht, muss künftig seinen erfolgreichen Spracherwerb in einer gewissen Frist belegen. "In der Praxis hat bisher nur knapp die Hälfte der Teilnehmer an der Sprachprüfung teilgenommen", heißt es in dem Bericht. Bisher mussten Kursträger und Ausländerbehörden prüfen, wer von etwa 100 000 verpflichteten Bewerbern den Integrationskurs tatsächlich ordnungsgemäß besucht hat. Nun sind die Ausländer in der Nachweispflicht. Unklar ist, ob auch Spätaussiedler und ihre Angehörigen Deutsch beherrschen müssen.
Strengere Sanktionen mahnt das Ministerium im Umgang mit Ausländern an, die die innere Sicherheit des Landes gefährden. Sie sollen genauer überwacht und schließlich ausgewiesen werden. Der Gesetzgeber wird aufgerufen, sicherheitsrelevante Straftaten zu benennen und Ausweisungen zu beschleunigen. Die Abschiebeanordnung soll neu justiert und zum Regelfall werden.
Originaltext: Stuttgarter Nachrichten Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=39937 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_39937.rss2
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