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Neue OZ: Kommentar zu Überhangmandate

Geschrieben am 20-09-2009

Osnabrück (ots) - Überlegt wählen

Wer beim aktuellen Streit um die Überhangmandate mitreden will,
sollte sich die entsprechenden Äußerungen des
Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2008 genau ansehen.
Verständlicherweise haben die Karlsruher Richter kritisiert, dass
sich in manchen Fällen Zweitstimmen für Parteien nicht positiv,
sondern sogar negativ auswirken. Zu Recht haben die
Verfassungsjuristen daher eine Neuregelung verlangt.

Gleichzeitig hielten es die Richter"für unangemessen, dem
Gesetzgeber aufzugeben, das Wahlrecht rechtzeitig vor Ablauf der
gegenwärtigen Wahlperiode zu ändern". Zur Begründung hieß es: "Ein
derart kurzer Zeitraum birgt die Gefahr, dass die Alternativen nicht
in der notwendigen Weise bedacht und erörtert werden können."

Daher wirken Äußerungen etwa vom Grünen-Politiker Jürgen Trittin
deplatziert, es gebe bei vielen Überhangmandaten eine "ergaunerte
Mehrheit". Das galt auch nicht 2002, als diese die hauchdünne
rot-grüne Regierung stabilisierten.

Gleichwohl wäre es ein Ergebnis mit Schönheitsfehler, wenn viele
Überhangmandate den Ausschlag für eine Regierungsmehrheit gäben. Und
wackelig wäre sie auch. Daher kommt es vor allem für Anhänger
kleinerer Parteien darauf an, überlegt zu wählen. Es ist sinnvoll,
wenn sie ihre Erststimme dem Bewerber des gewünschten
Koalitionspartners geben.

+++

Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964
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Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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