Rheinische Post: Wahlrechts-Zank
Geschrieben am 22-09-2009 |
Düsseldorf (ots) - von Reinhold Michels
Es war ein Fehler des Bundesverfassungsgerichts, dass es im Juli 2008 dem Gesetzgeber nicht aufgetragen hat, ein teilweise verfassungswidriges Wahlgesetz noch vor der Bundestagswahl am 27. September 2009 grundgesetzkonform zu novellieren. Die Weisung, die "Paradoxie" (Gerichts-Vizepräsident Ulrich Voßkuhle) des im Zusammenhang mit Überhangmandaten entstehenden Effekts "negativen Stimmgewichts" bis 30. Juni 2011 aufzuheben, führte zu nichts Gutem: Die Union als mutmaßliche Profiteurin des verfassungswidrigen Effekts verspürte keine Eile zur Reparatur; die SPD, im Gegensatz zu früheren Wahlen diesmal benachteiligt, stellt das Überhangmandat als solches an den Pranger. Dort gehört es nicht hin. Es steht für die Bedeutung des Wahlkreisabgeordneten und den Grundsatz: Wer bei der Erststimme vorne liegt, kommt ins Parlament. Basta. Nicht das Überhangmandat ist verfassungswidrig, es ist besagter Effekt, dass unter bestimmten Konstellationen nicht erhaltene Zweitstimmen Zusatzmandate bescheren können; und umgekehrt. Dass wir mit dieser leider noch nicht beseitigten Paradoxie eine Wahl bestreiten, bedeutet nicht "Gaunerei", wie Jürgen Trittin hetzt; einen Schönheitspreis gewinnt damit aber auch niemand.
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