Merkel untersagte 1997 genaue Sicherheitsüberprüfungen beim AKW Krümmel / Greenpeace liegt Weisung an das Energieministerium Schleswig-Holstein vor
Geschrieben am 25-09-2009 |
Hamburg (ots) - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat als Bundesumweltministerin genauere Sicherheitsüberprüfungen beim Atomkraftwerk Krümmel untersagt. Dies geht aus einer Greenpeace vorliegenden Weisung des Bundesumweltministeriums an das schleswig-holsteinische Energieministerium aus dem Jahr 1997 hervor. Das Umweltministerium begründete die Weisung vor allem mit der Notwendigkeit von bundeseinheitlichen Standards bei Sicherheitsüberprüfungen. Das Energieministerium hatte zuvor eine gesonderte Überprüfung des Reaktors aufgrund von bestehenden Sicherheitsmängeln angeordnet.
"Es ist unverantwortlich, dass Angela Merkel eine genaue Überprüfung verhindert hat. Es ist zu vermuten, dass das AKW Krümmel bei einer genaueren Untersuchung 1997 nicht wieder ans Netz gegangen wäre", sagt Heinz Smital, Atomexperte bei Greenpeace. "So wären beispielsweise die offenkundigen Mängel des Reaktordruckbehälters aufgeflogen, die die Sicherheit des Atomkraftwerks beeinflussen. Auch der Grundstein für die mangelnde Sicherheitskultur von Vattenfall wurde damals gelegt. Heute sagt Merkel, sie sei mit dem Verhalten des Krümmel-Betreibers Vattenfall sehr unzufrieden, dabei hätte sie das selbst am besten verhindern können."
Die Leitfäden zur Sicherheitsüberprüfung von Atomkraftwerken des Bundesumweltministeriums sind zur Durchführung der Überprüfung durch den Betreiber konzipiert worden. Dort sind nur Anforderungen aufgenommen worden, die dem Betreiber auf freiwilliger Basis zugemutet werden können. Die Leitfäden umfassen darüber hinaus auch den Ist-Zustand der Anlage nicht vollständig und sie ermöglichten laut Angaben des schleswig-holsteinischen Energieministeriums keine umfassende Sicherheitsanalyse nach Stand von Wissenschaft und Technik.
Das gesonderte Konzept des Landes Schleswig-Holstein sah auch eine detaillierte Überprüfung des Reaktordruckbehälters und die Auswertung der Betriebsführung vor. Auch die Weiterentwicklung der Sicherheitstechnik und des Notfallschutzes sollte besonders berücksichtigt werden. Durch die "Merkel-Weisung" sind somit bestehende Sicherheitsprobleme nicht untersucht worden.
"Die wiederholten Zwischenfälle im Atomkraftwerk Krümmel zeigen, dass eine Überprüfung der Mängel am Pannenmeiler Krümmel dringend notwendig gewesen wäre", sagt Heinz Smital. Im Mai diesen Jahres musste das Atomkraftwerk Krümmel nach drei Wochen Betrieb aufgrund eines Trafobrands wieder notabgeschaltet werden. Ebenfalls aufgrund eines Trafobrands stand der Pannenmeiler zuvor bereits zwei Jahre still.
Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Heinz Smital, Tel. 0171-8780 803 oder Pressesprecherin Karoline Krenzien unter Tel. 0171-8780 832. Die Weisung des Bundesumweltministeriums sowie die Presseerklärung des Energieministeriums zur atomrechtlichen Weisung von 1997 erhalten Sie unter www.greenpeace.de.
Originaltext: Greenpeace e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6343 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6343.rss2
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