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Bundesminister Wolfgang Clement zur Lage am Arbeitsmarkt im März 2005

Geschrieben am 31-03-2005

Spitze der Arbeitslosigkeit ist gebrochen, der Zenit überschritten - ab jetzt werden die Arbeitslosenzahlen im Trend sinken

Datum: 31.3.2005 - Mit einem leichten Rückgang in diesem Monat (minus 41.000) hat die Arbeitslosigkeit den Zenit überschritten. Ich gehe davon aus, dass wir - trotz der seit Januar zusätzlich erfassten 380.000 Arbeitslosen aus der Sozialhilfe - noch in diesem Frühjahr unter die 5 Millionen-Marke kommen und diese in Zukunft auch nicht mehr erreichen werden.

Im März konnte sich die übliche Frühjahrsbelebung aus zwei Gründen noch nicht so niederschlagen wie in den Vorjahren: Zum einen konnte die Arbeit unter freiem Himmel wegen des langen Winters erst sehr spät aufgenommen werden, und zum anderen ist der monatliche Zähltag für die Arbeitslosenstatistik seit Januar 2005 eine Woche früher als in den Jahren zuvor. Zählschluss war am 17. März, also vor Beginn der Frühlingstemperaturen. Damit dürfte der saisonale Rückgang um mindestens 50.000 Arbeitslose geringer ausgefallen sein.

Die Reformen wirken: 95 Prozent aller Sozialhilfeempfänger sind in die Vermittlungsarbeit der Job Center bis heute integriert worden. Damit sind drei wesentliche Ziele der Arbeitsmarktreform bereits erreicht und können wirken:

erstens, die Entlastung der Kommunen von den Auswirkungen der hohen Arbeitslosigkeit,

zweitens, die Beendigung sogenannter 'Sozialhilfekarrieren' durch die Betreuung und Beratungsarbeit in den Job Centern und

drittens, das Ende zweier Fürsorgesysteme für Arbeitslose durch die Hilfe aus einer Hand in den Job Centern.

Ich war und bin überzeugt, dass es richtig war, die arbeitslosen Frauen und Männer aus der Sozialhilfe herauszuholen, auch wenn wir dafür das Überschreiten der 5 Millionengrenze bei der Arbeitslosenzahl in Kauf nehmen mussten. Nur so können wir diesen Frauen und Männern eine Chance auf eine Rückkehr in Arbeit eröffnen, auch wenn dies für viele nicht von heute auf morgen möglich sein wird.

Durch die zunächst vorrangige pünktliche Auszahlung der neuen Leistung und den Auf- und Umbau der Job Center hat die Vermittlungsarbeit in den ersten drei Monaten noch nicht überall vollständig beginnen können. Jetzt, 90 Tage nach dem Start der Reform des SGB II (Hartz IV), sind die Aufbauarbeiten der Arbeitsgemeinschaften weitgehend abgeschlossen. Jetzt heißt es Vorfahrt für Vermittlung!

Dabei wird die höchste Priorität bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von jungen Menschen unter 25 Jahren liegen, deren Zahl durch die statistische Erfassung arbeitsloser Jugendlicher aus der Sozialhilfe im Januar und Februar kräftig angestiegen war. Insgesamt sind seit Januar knapp 220.000 zusätzlich gezählt worden, davon im März 69.500. Trotzdem konnte in diesem Monat ein Rückgang von 15.400 (-2,3 Prozent) auf 664.500 erreicht werden, so dass auch hier der Zenit überschritten ist.

Insgesamt haben sich seit Januar diesen Jahres 542.000 junge Frauen und Männer arbeitslos gemeldet. Es sind im selben Zeitraum 140.000 in Arbeit, 70.000 in Ausbildung und 170.000 in Qualifizierungsmaßnahmen vermittelt worden. 30.000 Jugendliche sind nach Gesprächen wegen fehlender Eigeninitiative ausgeschieden.

Die Betreuerinnen und Betreuer in den Job Centern haben zugleich seit Beginn des Jahres 880.000 qualifizierte Beratungsgespräche geführt, so dass mit jeder und jedem arbeitslosen Jugendlichen mindestens ein Eingliederungsgespräch geführt oder fest vereinbart worden ist. Der Betreuungsschlüssel von 1 : 75 ist bei dieser Zielgruppe im Ganzen erreicht.

Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Eingliederungsvereinbarungen für junge Arbeitslose in der sozialen Grundsicherung sind in den neuen Bundesländern geschätzt für fast 50 Prozent abgeschlossen und damit auf einem guten Weg, in den alten Bundesländern allerdings mit geschätzten 20 Prozent noch unzureichend. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass für viele junge Menschen eine Eingliederungsvereinbarung nicht sofort in Frage kommt, weil sie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen. Hier sind zunächst andere Maßnahmen notwendig, bevor eine Eingliederung abschließend vereinbart werden kann. Gerade jetzt zu Beginn der Reform stehen bei nicht wenigen noch psychologische und medizinische Gutachten an, viele haben auch einen festen Termin für einen Schulbesuch, den Antritt des Wehrdienstes oder einer Ausbildung in Aussicht, so dass keine Vereinbarung nötig ist, und nicht wenige sind aufgrund ihrer Lebenssituation nicht ohne weiteres in der Lage, einen Vertrag abzuschließen. Etwa 20 Prozent aller Jugendlichen sind erst in den letzten zwei bis drei Wochen arbeitslos geworden, so dass die Zeit für eine Eingliederungsvereinbarung zu kurz war.

Insgesamt zeigen die ersten drei Monate dieses Jahres, dass der Einstieg in die konzentrierte Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gelungen ist. Dafür bin ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Agenturen für Arbeit und in den Jobcentern sehr dankbar. Ich bin mit dem Vorstand der Bundesagentur überzeugt, dass wir das Ziel, am Ende des Jahres die Dauer der Arbeitslosigkeit in dieser Zielgruppe der Jugendlichen unter drei Monate zu bringen, erreichen werden.

Die Zahl der Erwerbstätigen hat auch im Februar gegenüber Januar weiter um 40.000 zugenommen. Damit sind heute 213.000 Menschen mehr in Arbeit als ein Jahr zuvor. Diese Zunahme geht vor allem auf mehr selbständige Tätigkeiten, auf Mini- und Zusatzjobs zurück.

Aber auch der Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kommt allmählich zum Ende, jedenfalls wird der Abbau gegenüber dem Vorjahr erfreulicherweise immer geringer. Damit zusätzliche Arbeitsplätze entstehen, ist es unabdingbar notwendig, dass sich die Wachstumskräfte auch im Inland entfalten können und so die konjunkturelle Verunsicherung der jüngsten Zeit überwunden wird. Es ist deshalb von größter Bedeutung, dass die vom Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung angekündigten Maßnahmen und die Verabredungen aus dem 'Job-Gipfel' ohne Verzögerung umgesetzt werden.

 

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Quelle: Pressrelations.de

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