Imcopa gibt Einholung der Zustimmungserklärung für seine zu 10,375 % verzinsten, im Jahr 2009 fälligen Anleihen bekannt
Geschrieben am 20-10-2009 |
Araucaria, Brasilien (ots/PRNewswire) -
Imcopa International Cayman Ltd. (der "Emittent") und Imcopa Importacao, Exportacao Industria e Oleos S.A. (der "Garantiegeber" oder "Imcopa") haben heute bekannt gegeben, dass man für den 10. November 2009 eine Versammlung ("die Versammlung") für die Eigentümer (die "Eigentümer der Anleihen") der im Jahr 2009 fälligen (ISIN: XS0275709094), zu 10,375 % verzinsten Anleihen des Unternehmens (die "Anleihen") in Höhe von insgesamt 100.000.000 US-Dollar einberufen habe. Im Zusammenhang mit dieser Versammlung wurde eine Einholung von Zustimmungserklärungen (die "Einholung von Zustimmungserklärungen") eingeleitet. Die letzte Frist zur Einreichung von Anweisungen zur elektronischen Stimmabgabe läuft am 6. November 2009 um 15:00 Uhr (Ortszeit London) ab. Nur Eigentümer der Anleihen, die dem vom Emittenten und dem Garantiegeber vorgetragenen Antrag zustimmen, sind für den Erhalt einer Zustimmungszahlung, die weiter unten beschrieben ist, berechtigt.
Imcopa hat Deloitte Touche Tohmatsu als Finanzberater beauftragt. Das Unternehmen arbeitet momentan an einem erweiterten Restrukturierungsplan, mit dessen Hilfe man ausreichende finanzielle Mittel mobilisieren will, um den Schuldverpflichtungen nachzukommen und das nachhaltige Wachstum und die Entwicklung der Geschäftstätigkeit des Konzerns (ein "Restrukturierungsplan") zu fördern. Ein Restrukturierungsplan könnte unter anderem zusätzliche Fremdfinanzierung durch einen neuen Kreditrahmen bei Banken und/oder die Ausgabe von neuen Wertpapieren umfassen. Zudem könnte die Laufzeit der aktuellen Verbindlichkeiten des Unternehmens verlängert werden. Der Emittent und der Garantiegeber arbeiten mit ihren Beratern zusammen, um einen Restrukturierungsplan anzufertigen und umzusetzen, der den Interessen von Imcopa, seinen Gläubigerbanken sowie den Eigentümern der Anleihen und seinen Anteilseignern optimal gerecht wird. Im Rahmen eines ersten Schrittes eines solchen Restrukturierungsplans ist Imcopa davon überzeugt, dass das Unternehmen kurz vor der Finalisierung einer Vereinbarung mit seinen Bankgläubigern steht. Hierfür ist jedoch mehr Zeit erforderlich, als von den Eigentümern der Anleihen diesbezüglich im Rahmen seiner im Mai durchgeführten Einholung von Zustimmungserklärungen gewährt wurde.
Der Emittent und der Garantiegeber ersuchen die Zustimmung der Eigentümer von Anleihen, um auf mehrere Aspekte der Anleihen einzugehen (der "Antrag"). Hierzu zählen unter anderem (1) die Verlängerung der Laufzeit der Anleihen bis zum 10. Mai 2010, (2) die Stornierung der am 27. November 2009 fälligen Zinszahlung und die Bestimmung, dass für die Anleihen Zinsen zum derzeitigen Zinssatz vom Zeitraum ab dem Versammlungstermin bis zum neuen Fälligkeitstermin auflaufen, und (3) ein Verzicht auf die Einhaltung der verschiedenen im Rahmen des Treuhandvertrages vom 27. November 2006 getroffenen Vereinbarungen zwischen dem Emittenten, dem Garantiegeber und The Bank of New York Mellon als Treuhänder (der "Treuhänder"), der seit der Ausgabe von Anleihen rechtlich als solcher fungiert (so wie durch zusätzliche Vertragsvereinbarungen bezüglich des Treuhandvertrages jeweils am 28. Dezember 2007 und 2. Juni 2008 ergänzt, der "Treuhandvertrag"). Der Antrag ist detailliert in der Erklärung zur Einholung von Einstimmungserklärungen vom 19. Oktober 2009 beschrieben, die über Imcopa selbst sowie über die an dieser Stelle veröffentlichten Berater bezogen werden kann.
Eine Zustimmungszahlung in Höhe von 46,98 US-Dollar je Kapitalbetrag von 1.000 US-Dollar der Anleihen wird an diejenigen Eigentümer von Anleihen gezahlt, von denen gültige Anweisungen zur Stimmabgabe zugunsten des Antrags erhalten und nicht zurückgezogen werden. Diese Zahlung wird spätestens am siebten Geschäftstag nach der Umsetzung des ausserordentlichen Beschlusses getätigt. Die Zustimmungszahlung entspricht den Zinsen, die über den Zeitraum vom 27. Mai 2009 (dem Termin der letzten Zinszahlung) bis zum Vortag des Termins der Versammlung hinweg für diesen Kapitalbetrag der Anleihen angefallen wären.
Der Angebotsvorschlag muss zunächst durch einen ausserordentlichen Beschluss der Eigentümer von Anleihen genehmigt werden, bevor er übernommen werden kann. Nicht weniger als 75 % der Stimmen (wobei jeder Eigentümer von Anleihen für jede sich in seinem Besitz befindliche Anleihe in Höhe eines Kapitalbetrags von 1.000 US-Dollar jeweils eine Stimme erhält) sind notwendig, um dem ausserordentlichen Beschluss Gültigkeit zu verleihen. Ausserdem müssen Eigentümer von Anleihen, die 75 % des Kapitalbetrags der Anleihen repräsentieren (bzw. deren Bevollmächtigte oder Vertreter) bei der Versammlung anwesend sein. Wenn der ausserordentliche Beschluss genehmigt werden sollte, so wird dieser für alle Eigentümer von Anleihen rechtlich bindend sein, völlig unabhängig davon, ob diese bei der Versammlung anwesend waren oder nicht und ob sie für oder gegen den ausserordentlichen Beschluss gestimmt haben.
Die Versammlung wird am 10. November 2009 um 15:00 Uhr (Ortszeit London) in den Büroeinrichtungen des Treuhänders unter der Adresse One Canada Square, London E14 5AL, Grossbritannien, stattfinden. Die Stimmabgabe kann entweder elektronisch über eine Anweisung zur Stimmabgabe an Euroclear Bank S.A./N.V. oder Clearstream Banking, société anonyme, oder aber durch die direkte Teilnahme an der Abstimmung im Rahmen der Versammlung bzw. durch einen zuvor bestimmten Vertreter erfolgen. Falls Eigentümer einen anderen Weg der Stimmabgabe bevorzugen sollten, so sind sie dazu angehalten, mit Euroclear Bank S.A./N.V und Clearstream Banking, société anonyme, zeitnah entsprechende Vereinbarungen gemäss der Bestimmungen des Treuhandvertrags zu treffen.
Der Emittent hat HSBC Securities (USA) Inc. ("HSBC") als alleinigen Beauftragten für die Abwicklung der Einholung von Zustimmungserklärungen (Solicitation Agent) sowie Lucid Issuer Services Limited ("Lucid") als Informations- und Verwaltungsbeauftragten (Information and Tabulation Agent) bestimmt. Abdrucke der Erklärung zur Einholung von Einstimmungserklärungen können entweder über HSBC oder Lucid bezogen werden. Informationsanfragen hinsichtlich der Einholung von Einstimmungserklärungen und des Angebotsvorschlags sollten direkt an HSBC entweder per Telefon unter den Rufnummern +1-888-HSBC-4LM (gebührenfrei), +1-212-525-5552 (als R-Gespräch) (New York) oder +44-20-7991-5874 (London) bzw. per E-Mail an liability.management@hsbcib.com gerichtet werden. Informationsanfragen hinsichtlich des im Rahmen der Versammlung angewendeten Abstimmungsverfahrens sollten direkt per Telefon an Lucid unter der Rufnummer +44-207-704-0880 bzw. per E-Mail an imcopa@lucid-is.com gerichtet werden.
Diese Pressemitteilung stellt keine Einholung von Zustimmungserklärungen dar und darf in Bezug auf Wertpapiere jeglicher Art auch nicht als solche betrachtet werden. Gemäss der Erklärung wird die Einholung von Zustimmungserklärungen ausschliesslich ausserhalb der Vereinigten Staaten durchgeführt und betrifft nur Personen, die keine US-Staatsbürger sind.
Originaltext: Imcopa Importacao, Exportacao Industria e Oleos S.A. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/77527 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_77527.rss2
Pressekontakt: Paulo Junqueira, Imcopa, +5541-2141-9667, ri@imcopa.com.br
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