DStGB: Ansätze zu Sozialreformen richtiger Schritt - mehr Pauschalierung statt Einzelfallbürokratie
Geschrieben am 23-10-2009 |
Berlin (ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die Vorschläge der Koalitionäre zu einer stärkeren Pauschalierung zum Beispiel bei den Miet- und Nebenkosten für Hartz IV- Empfänger. "Auch die Ansätze zur Neuaufstellung der Jobcenter mit einer stärkeren kommunalen Einbindung sind richtig. Wir müssen dafür sorgen, dass die Betreuer in den Jobcentern endgültig von überflüssiger Bürokratie entlastet werden und mehr Zeit haben, die Erwerbslosen in Arbeit zu bringen", sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landberg heute in Berlin.
Zur Zeit sind die Mitarbeiter viel zu sehr damit beschäftigt Miet- und Nebenkosten abzurechnen und zu kontrollieren. Gleichzeitig hat der Streit um die Unterkunftskosten zu einer Prozesslawine bei den Sozialgerichten geführt. Zur Zeit sind ca. 170.000 Verfahren anhängig, bei denen es zum großen Teil um Abrechnungsdetails der Unterkunftskosten geht. Wer hier pauschaliert entlastet die Mitarbeiter, vereinfacht aber insbesondere das Verfahren für die Betroffenen. Auch beim BaföG für Studenten hat sich ein pauschalierter Ansatz für die Unterkunft bewährt.
Der DStGB hat bereits ein Modell entwickelt, wo nach ein kooperatives Jobcenter ohne Verfassungsänderung rechtmäßig ausgestaltet werden kann. Zwischen der Bundesagentur und der Kommune bleibt es bei der Arbeit unter einem Dach und ein Kooperationsvertrag sichert, dass jede der beteiligten Behörden die Kenntnisse einbringt, mit denen den Erwerbslosen am besten geholfen wird. Die Bewilligungsbescheide werden dann zwei Unterschriften tragen, was aber für den Erwerbslosen an der weiter bestehenden Hilfe aus einer Hand nichts ändert. Büroräume, IT und organisatorische Infrastruktur werden weiter gemeinsam genutzt und die Kostenaufteilung vertraglich geregelt. Das gibt zu gleich den Beschäftigten in den Jobcentern eine sichere Perspektive, die für gute Arbeit in der Zukunft unerlässlich ist. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Bundesagentur nicht versucht, durch bürokratische Vorgaben den Ideenreichtum vor Ort zu behindern. Das DStGB-Modell ist bereits durch den anerkannten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Albert von Mutius geprüft.
Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53970 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53970.rss2
Pressekontakt: Kontakt:
Franz-Reinhard Habbel Sprecher des DStGB Tel.: 030/77307-225 oder 0172-2402723 E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
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