Barthle: Bundesrechnungshof stärkt Haushältern den Rücken
Geschrieben am 08-12-2009 |
Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Vorstellung der Bemerkungen 2009 des Bundesrechnungshofes durch den Präsidenten Prof. Dr. Dieter Engels erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Barthle MdB:
Neben den jährlichen Prüfungsbemerkungen des Bundesrechnungshofes hat der Präsident in seiner Eigenschaft als Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung heute zusätzlich auch ein Gutachten "Chancen zur Entlastung und Modernisierung des Bundeshaushalts" vorgestellt, in dem auf der Grundlage von Prüfungserkenntnissen des Bundesrechnungshofes vielfältige Entlastungs- und Effizienzpotenziale für den Bundeshaushalt dargestellt werden. Die Haushaltspolitiker von CDU/CSU sind dem Bundesrechnungshof außerordentlich dankbar, dass er sich mit seinen Vorschlägen konstruktiv an der gemeinsamen Kraftanstrengung zur notwendigen Konsolidierung des Bundeshaushalts beteiligt, und werden seine Anregungen im Einzelnen intensiv prüfen.
Bei der Analyse der finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Bundes wird die Koalition aus CDU/CSU und FDP durch den Bundesrechnungshof bestätigt. Wie im Koalitionsvertrag fest verankert, fordert auch der Bundesrechnungshof, dass mit der Überwindung der Wirtschafts- und Finanzkrise ein strikter Konsolidierungskurs einsetzen muss, um die dramatische finanzielle Lage des Bundeshalts zu verbessern. Einen wichtigen Schritt auf diesem Weg sieht der Bundesrechnungshof in der Einhaltung der neuen Schuldenregel, die auf Initiative der letzten unionsgeführten Bundesregierung im Grundgesetz verankert worden ist und zu der sich die Koalition ausdrücklich bekannt hat.
Mit dem Bundesrechnungshof besteht ferner Einvernehmen, dass allein mit Mitteln der Haushaltspolitik die nachhaltige Konsolidierung des Bundeshaushalts nicht zu schaffen sein wird. Über 90% der im Bundeshaushalt 2009 veranschlagten Ausgaben sind rechtlich oder faktisch festgelegt. Die Einsparpotentiale im Rahmen der Haushaltsaufstellung und bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel sind daher begrenzt. Für nachhaltige Entlastungen müssen stattdessen alle an einem Strang ziehen. Jeder Ausgabenbereich wird einen Beitrag zur Erfüllung der Anforderungen der neuen Schuldenregel leisten müssen. Ferner ist ohne zusätzliche fachgesetzgeberische Maßnahmen außerhalb des Haushaltsaufstellungsverfahrens die angestrebte Konsolidierung des Bundeshaushalts nicht möglich.
Dabei stehen auch die Finanz- und Verwaltungsbeziehungen zwischen Bund und Ländern erneut auf dem Prüfstand. Der Bundesrechnungshof mahnt zu Recht weitere Entflechtungen im Bund-Länder-Verhältnis an, da trotz Föderalismusreform I und II weiterhin zahlreiche Unzulänglichkeiten bestehen, die unwirtschaftliches Verhalten fördern. Im Interesse des Steuerzahlers sind diese schnellstmöglich zu beseitigen.
Darüber hinaus beweist der Bundesrechnungshof mit den vorgestellten Prüfungsbemerkungen 2009 einmal mehr, wie wichtig Sorgfalt beim Umgang mit Haus¬haltsmitteln ist. Die beispielhaft aufgeführten Nachlässig¬keiten und das Fehlverhalten von Bundesbehörden führen teil¬weise zu nicht nachvollziehbarem unwirtschaftlichen Handeln sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmenseite des Bundes. Der Haushaltsausschuss und der Rech¬nungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages werden die Feststellungen des Bundesrechnungshofes wie in der Vergangenheit im Einzelfall aufarbeiten und die notwendigen Konsequenzen daraus ziehen.
Nicht nur mit den üblichen Prüfungsbemerkungen, sondern insbesondere mit dem erstmals vorgelegten Gutachten zur Entlastung und Modernisierung des Bundeshaushalts stärkt der Bundesrechnungshof den Haushältern ausdrücklich den Rücken. Dafür danken wir ihm.
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