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Nüßlein: Photovoltaik zielgenau und verlässlich fördern

Geschrieben am 20-01-2010

Berlin (ots) - Anlässlich der Ankündigungen des
Bundesumweltministers, die Fördersätze bei Solaranlagen weiter zu
senken, erklärt der energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe
im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:

Dass weitere Degressionsschritte im Bereich der Photovoltaik
möglich sind, zeigt: Die Erneuerbaren Energien sind auf einem guten
Weg. Die möglichen Kostenredu-zierungen stimmen die CSU
zuversichtlich, dass Erneuerbare Energien auch ökono-misch eine
wichtige Rolle im Energiemix spielen und zwar schneller als gedacht.

Nach der planmäßigen Senkung der Fördersätze zum 1. Januar 2010
bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen um 11 Prozent und bei Dachanlagen
von 9 bis 11 Prozent hat der Bundesumweltminister mit seinem
aktuellen Vorschlag eine gute Diskussionsgrundlage für weitere
Senkungen geschaffen. Durch eine maßvolle Reduzierung der Fördersätze
zum richtigen Zeitpunkt können wir die aufgetretenen Überförderungen
zielgenau beseitigen. Der Bundesumweltminister hat dabei die Kreuther
Forderungen der CSU strukturell aufgegriffen. Einige Punkte seines
Vorschlages müssen aber nachjustiert werden, um klar zu zeigen, dass
die christlich-liberale Regierung verlässlicher Förderer Erneuerbarer
Energien ist.

Planungssicherheit für Bürger und Unternehmen ist erstes Gebot: Da
die Planungen von Dachanlagen in der Regel vier Monate und für
Freiflächenanlagen in der Regel neun Monate benötigen, sollten die
Änderungen für Dachanlagen zum 1. Juni 2010 und für
Freiflächenanlagen mit vorliegender Baugenehmigung zum 1. September
2010 in Kraft treten.

Es ist richtig, dass Freiflächenanlagen mit einer nachhaltigen
Siedlungsentwicklung im Sinne des Landessentwicklungsprogramms
vereinbar sein müssen und Konkurrenzsituationen mit
landwirtschaftlicher Nutzung möglichst zu vermeiden sind. Deshalb
begrüße ich, dass die Degression bei Ackerflächen erhöht wird. Eine
Änderung des Paragraph 32 EEG muss jedoch flankierend die Option
eröffnen, andere Flächen zu nutzen; wie z. B. Grünflächen, die an
Gewerbegebiete angrenzen, Dammlagen an Verkehrswegen oder
brachliegende ehemals baulich genutzte Flächen.

Die zusätzliche Degression muss hinsichtlich ihrer Höhe entlang
der kompletten Wertschöpfungskette überprüft werden. Wir brauchen
solide verifizierbare Daten über die erzielbaren Margen.
Interessengeleitete Meinungen von Unternehmen und Verbänden sind
keine ausreichende Entscheidungsgrundlage für das Parlament. Die
Degression bei Konversionsflächen muss den zusätzlichen Aufwand bei
der Nutzung berücksichtigen.

Wir fördern die Erneuerbaren Energien zum Nutzen der Bürger.
Deshalb müssen wir auch die Beschwerden der Bürger, beispielsweise
über zu große zusammenhängende Flächen, ernst nehmen. Daher sollte in
dem nun beginnenden Diskussionsprozess darüber nachgedacht werden, ob
wir die Förderung von Freiflächenanlagen in Abhängigkeit vom
Flächenverbrauch staffeln.

Außerdem sollte die Gewerbesteuerzerlegung für Freiflächenanlagen
den Regelungen für Windkraftunternehmen angeglichen werden.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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