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VKU: Gesetzgeber ist nun in der Pflicht / BGH-Entscheidung zu Wasserpreisen

Geschrieben am 02-02-2010

Berlin (ots) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) nimmt die
heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Wasserpreisen
enttäuscht zur Kenntnis. Der BGH hatte über den Beschluss des OLG
Frankfurt/Main zur Rechtmäßigkeit einer Preissenkungsverfügung der
Landeskartellbehörde Hessen gegen die enwag Wetzlar zu entscheiden.
Anscheinend sah sich der BGH auf der Grundlage des bestehenden
Rechtsrahmens nicht in der Lage, für die Überprüfung von
Wasserpreisen, insbesondere für die Vergleichbarkeit von
Wasserversorgern, spezifische Kriterien zu entwickeln. "Dadurch wird
deutlich, dass der bestehende Rechtsrahmen die wesentlichen
Rahmenbedingungen der Wasserversorgung nicht ausreichend
berücksichtigt", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. "Der
Gesetzgeber ist hier in der Pflicht, den gesetzlichen Rahmen
entsprechend anzupassen!"

Anders als in der Energiewirtschaft bestehen in der örtlich
gebundenen Wasserversorgung stark unterschiedliche, kostenrelevante
Versorgungsbedingungen. Hierzu hat der VKU Ende November 2009 ein
Gutachten der Universität Leipzig veröffentlicht, das erstmals
wissenschaftlich aufzeigt, wie sich externe Einflussfaktoren massiv
auf den örtlichen Wasserpreis auswirken. Sogar Unterschiede innerhalb
einer Region sind daher normal. Es handelt sich dabei beispielsweise
um Rahmenbedingungen wie die Topografie, die Wasserverfügbarkeit oder
die Siedlungsdemografie und -dichte innerhalb eines
Versorgungsgebiets. "Dies darf im gesetzlichen Rahmen der
Preiskontrolle nicht unberücksichtigt bleiben. Ansonsten würden wir
Äpfel mit Birnen vergleichen", so Reck. Für den Gesetzgeber könnte
auch der Blick auf die Stimmung in der Bevölkerung hilfreich sein.
Denn laut einer aktuellen repräsentativen Umfrage von TNS Emnid
empfinden die Bürgerinnen und Bürger ihre lokale Wasserversorgung als
sehr gut. Deutlich mehr als 90 Prozent sind mit der Qualität und mit
der Versorgungssicherheit zufrieden. Fast 75 Prozent sehen außerdem
ihren Wasserpreis als angemessen an.

Redaktioneller Hinweis:

Eine Kurzfassung des Gutachtens "Trinkwasserpreise in Deutschland
- Wie lassen sich unterschiedliche Rahmenbedingungen für die
Wasserversorgung anhand von Indikatoren abbilden" finden Sie unter
www.vku.de/wasser.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt 1.350
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser
und Entsorgung. Mit über 220.000 Beschäftigten wurden 2008
Umsatzerlöse von rund 72 Milliarden Euro erwirtschaftet. Die
VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil
von 56,9 Prozent in der Strom-, 52,1 Prozent in der Erdgas-, 75,5
Prozent in der Trinkwasser-, 50,3 Prozent in der Wärmeversorgung und
11,2 Prozent in der Abwasserentsorgung.

Originaltext: Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6556
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6556.rss2

Pressekontakt:
Carsten Wagner
__________________________________

Pressesprecher
Stv. Bereichsleiter Presse- /
Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen

Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Hausvogteiplatz 3-4
10117 Berlin
Fon +49(0)30.58580-220
Mobil +49(0)170.8580-220
Fax +49(0)30.58580-100
carsten.wagner@vku.de
www.vku.de


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