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WAZ: Das Hartz-IV-Urteil Staatswillkür, kein Rechenfehler - Leitartikel von Stefan Schulte

Geschrieben am 09-02-2010

Essen (ots) - Nein, das Verfassungsgericht hat Hartz IV nicht
gekippt. Es hat Rechenfehler festgestellt und nicht einmal bewerten
wollen, ob Arbeitslose und ihre Kinder nun zu wenig Geld vom Staat
kriegen oder nicht. Damit könnte man dieses Grundsatzurteil
Grundsatzurteil sein lassen, ein bisschen nachrechnen und der Dinge
harren. Genau das hat die Regierung offenbar vor. Gar fröhlich
nannten sie das Urteil "begrüßenswert" und deuteten an, man könne ja
anders rechnen, aber zum gleichen Ergebnis kommen.
Doch wer so redet, hat nicht richtig hingeschaut: Die
Verfassungsrichter werfen der Politik nicht weniger vor als
Staatswillkür. Sie habe bei den Hartz-IV-Geldern "ins Blaue hinein",
ja "freihändisch geschätzt". Und das nicht in irgendeiner
Quartals-Prognose, sondern beim geschützten Grundrecht auf ein
menschenwürdiges Existenzminimum. Rechenfehler sind eben nicht immer
ein verzeihlich menschlicher Makel. Der, freilich gespielte,
Gleichmut, mit dem Unionspolitiker das Urteil kommentieren, ist
ebenso schwer erträglich wie die Versuche der SPD, aus der
höchstrichterlichen Abrechnung mit ihrer Jahrhundertreform auch noch
Kapital zu schlagen.
Genug Grund zum Schämen liefert vor allem die juristische
Aufarbeitung des Umgangs mit den Kindern. Der Staat, der ihnen
eigentlich helfen müsste, ihren Arbeitslosenumfeld einmal zu
entkommen, beraubt sie ihrer Lebenschancen. Das sagen einmal nicht
linke Fundamentaloppositionelle, sondern die höchsten deutschen
Richter. Und sie haben recht. Wenn sie nicht ohnehin in
Problemvierteln aufwachsen, tragen Hartz-IV-Kinder in der Schule
einen dicken Stempel auf der Stirn. Jeder weiß, dass ihre Eltern
arbeitslos sind, spätestens, wenn die erste Klassenfahrt ansteht.
Eine vergleichsweise reiche Wissensgesellschaft kann allein mit dem
geistigen Kapital ihrer Bürger ihren Wohlstand halten. Doch
untergräbt seit Jahren ihr eigenes Fundament, indem sie jedes vierte
Kind schon in der Schulzeit abschreibt. Gleiche Bildungschancen
kommen in jeder Berliner Fensterrede vor, nur nicht in der
Wirklichkeit.
Dass die Richter diesen Punkt so sehr herausgestellt haben, macht
zugleich deutlich, dass sich die Chancengleichheit der Kinder eben
nicht allein an den Regelsätzen festmacht. Wahrscheinlich ist es
sogar richtig, die Bildungsausgaben aus dem monatlich an ihre Eltern
fließenden Betrag herauszuhalten. Nur muss der Staat dann auch dafür
sorgen, dass Kinder in Hartz-IV-Haushalten das nötige Schulmaterial
und wenn es sein muss, auch Nachhilfe erhalten. Das ist wichtiger als
ein höherer Regelsatz.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de


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