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BDE-Gutachten: Beendigung der Umsatzsteuerdiskriminierung führt nicht zu Gebührenerhöhungen

Geschrieben am 11-02-2010

Berlin (ots) - Die Bundesregierung will die
Umsatzsteuerdiskriminierung privater Unternehmen in der
Entsorgungswirtschaft abschaffen und damit Wettbewerbsgleichheit
herstellen. Um das zu verhindern, haben kommunale Spitzenverbände zu
Beginn der neuen Legislaturperiode eine Kampagne gestartet, in deren
Mittelpunkt die Behauptung stand, dass den Bundesbürgern dramatische
Erhöhungen der Müllgebühren drohen.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und
Rohstoffwirtschaft e.V. unterstützt dagegen die beabsichtigte
steuerliche Gleichstellung kommunaler und privater Unternehmen der
Branche vorbehaltlos.

Um eine Versachlichung der Diskussion zu erreichen, haben der BDE
und die Veolia Umweltservice GmbH ein wissenschaftliches Gutachten
beim Institut für Trend- und Marktforschung trend:research in Auftrag
gegeben, das die konkreten Auswirkungen der Auflösung des
Umsatzsteuerprivilegs in der Abfallentsorgung in den 413 Landkreisen
und kreisfreien Städten Deutschlands seriös untersucht hat.

Fazit: Durch die Abschaffung des Umsatzsteuerprivilegs entstünden
jährliche Mehrkosten zwischen 215 und 241 Millionen Euro. Betroffen
wären 131 Landkreise und kreisfreie Städte. Das heißt, 70 Prozent
aller Städte und Kreise wären überhaupt nicht betroffen, weil sie
entweder mit einem privaten Unternehmen zusammenarbeiten oder ihren
Entsorgungsbetrieb in privater Rechtsform führen. Aber auch in den
betroffenen Regionen würden sich die Auswirkungen auf die Bürger in
engen Grenzen halten - die theoretische Mehrbelastung pro Kopf und
Monat läge bei 75 Cent.

BDE-Präsident Peter Kurth: "Dass der exakte Effekt einer
Umsatzsteueranpassung in den betroffenen Städten und Kreisen bei
maximal 75 Cent pro Person und Monat liegt, entlarvt die Behauptungen
der kommunalen Spitzenverbände, die steuerliche Gleichstellung
kommunaler und privater Unternehmen würde Mehrkosten in Höhe von vier
Milliarden Euro zur Folge haben, als reine Panikmache."

Die von den kommunalen Spitzenverbänden zirkulierten Zahlen hatten
suggeriert, dass sich die Müllgebühr in den betroffenen Regionen um
160 Euro pro Kopf und Jahr erhöhen müsste.

BDE-Präsident Kurth: "Die im Gutachten errechneten Mehrkosten
lassen sich nach meiner klaren Überzeugung völlig ohne
Gebührenerhöhungen abfedern. Der einfachste Weg für die betreffenden
Kommunen besteht darin, nicht länger an der Inhousevergabe an ihre
Eigenbetriebe festzuhalten, sondern die Entsorgungsdienstleistungen
künftig auszuschreiben. Durch transparenten Wettbewerb lassen sich
Kosten erfahrungsgemäß spürbar senken."

Originaltext: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/78909
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_78909.rss2

Pressekontakt:
Karsten Hintzmann
BDE
Tel.: +49 30 5900335-20
E-Mail: hintzmann@bde-berlin.de
www.bde-berlin.de


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