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Deutsches Glücksspielmonopol: EU-Kommission setzt Vertragsverletzungsverfahren fort - Kommissar Barnier will einheitliche Regelung in Europa vorantreiben

Geschrieben am 11-02-2010

Hamburg (ots) - Der neue EU-Kommissar für Binnenmarkt, Michel
Barnier, hat heute vor dem Europäischen Parlament bekräftig, die
laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Glücksspielmonopole in
Mitgliedsstaaten wie Deutschland fortsetzen zu wollen. Deutlich wies
er darauf hin, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)
im Fall "Liga Portugesa" vom 08.09.2009 nichts an der generell
kritischen Beurteilung der Glücksspielmonopole durch die
EU-Kommission geändert habe. Barnier kündigte zudem an, dass er
unabhängig von den laufenden Verfahren eine Annäherung der Regelungen
der Glücksspielmärkte in Europa vorantreiben werde. Hierzu wird seine
Kommission, nach Anhörung der Mitgliedstaaten im Herbst ein
politisches Strategiepapier vorlegen.

"Die Äußerungen Kommissar Barniers sind eine klare Warnung; Santa
Casa ist kein Freibrief für Monopole. Die erheblichen Bedenken der
Kommission am Glücksspielstaatsvertrag bestehen weiter." so Norman
Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes.

Die EU-Kommission hatte nur vier Wochen nach Einführung des
Staatsvertrages zum 01.01.2008 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland eingeleitet.

In Deutschland ist nach Einführung des Glücksspielstaatsvertrages
ein Rechts-Chaos mit über eintausend Verfahren entstanden.
Gewerbliche Spielvermittler wurden zur Einstellung oder Umstellung
ihres Geschäfts gezwungen oder sind ins europäische Ausland
vertrieben worden. In Folge des Glücksspielstaatsvertrages,
insbesondere des Internetverbotes, durch Werbeverbote und weitere
Vertriebsbeschränkungen sind die Umsätze aus Lotterien, Wetten und
Spielbanken nach aktuellen Informationen um jährlich mehr als 2,5
Mrd. Euro (über 22%) eingebrochen. Kumuliert werden die Länder bis
2011 somit rund 11 Milliarden Euro Umsatz und damit 5 Milliarden Euro
Steuern und Zweckerträge verlieren.

Ungeachtet des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen die
Bundesrepublik gibt es in den Bundesländern inzwischen einen
parteiübergreifenden Konsens, dass der Glücksspielstaatsvertrag
dringend überarbeitet werden und in Übereinstimmung mit dem
nationalen Verfassungsrecht sowie dem europäischen Gemeinschaftsrecht
gebracht muss. Der Deutsche Lottoverband wird sich konstruktiv an
diesem Prozess beteiligen.

Originaltext: Deutscher Lottoverband (DLV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63869
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63869.rss2

Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband
040 - 89 00 39 69
info@deutscherlottoverband.de


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