Rheinische Post: Kommentar: Unerwünschte Kreuze
Geschrieben am 17-02-2010 |
Düsseldorf (ots) - Wer christliche Symbole in Schulen, Gerichtssälen und staatlichen Krankenhäusern erhalten will, muss nicht unbedingt an Gott glauben. Die Manie, den öffentlichen Raum von allem Religiösen zu säubern, verrät vielmehr einen Mangel an Sensibilität im Umgang mit unserem abendländisch-christlichen Erbe. Es ist richtig, dass unser Staat in religiösen Dingen weltanschaulich neutral ist. Er darf seine Entscheidungen nicht von Glaubensfragen abhängig machen und schon gar nicht jemanden wegen seiner religiösen Auffassungen benachteiligen oder bevorzugen. Der Bezug auf die christlich-abendländische Tradition ist hingegen mit der gebotenen Neutralität des Staates durchaus vereinbar. Denn Verfassungen und Rechtsordnungen entstehen nicht im luftleeren Raum, sondern sind Ergebnis eines Prozesses. Und unser freiheitlicher Rechtsstaat wäre ohne das Christentum und dessen Wertschätzung jedes einzelnen Individuums undenkbar. Das sollten auch die Düsseldorfer Gerichtspräsidenten bedenken, wenn sie ohne Not Kreuze aus Gerichtssälen verbannen. Da sich die Rechtsprechung ausdrücklich nicht aus der Religion ableitet, muss auch niemand um seine Religionsfreiheit fürchten, wenn im Gericht ein Kreuz hängt. Es ist schließlich ein Symbol für Verzeihung und nicht für Intoleranz.
Originaltext: Rheinische Post Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30621.rss2
Pressekontakt: Rheinische Post Redaktion Telefon: (0211) 505-2303
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