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Beratungsprotokolle: Bankmitarbeiter leiden unter Bürokratiezuwachs / IT-Lösungen helfen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Geschrieben am 02-03-2010

Hamburg (ots) - Die am 1. Januar eingeführten Beratungsprotokolle
bei deutschen Kreditinstituten gehen zu Lasten des
Beratungsgesprächs: Durchschnittlich jede zweite Arbeitsstunde eines
Bankberaters wird mittlerweile von administrativen Aufgaben blockiert
- mit steigender Tendenz. Das sind Ergebnisse der Studie "IT &
Vertrieb in der Bankenwirtschaft" des Beratungs- und Softwarehauses
PPI AG in Zusammenarbeit mit dem Bankmagazin. Angesichts dieses
Verwaltungsmarathons wird der Ruf nach Unterstützung lauter. So gehen
fast zwei Drittel der Kundenberater davon aus, dass der Zeitanteil
für Vertrieb und Beratung mit Hilfe von verbesserter IT steigen
würde.

Laut Anlegerschutzgesetz müssen Bankberater alle
Beratungsgespräche über Wertpapiere schriftlich festhalten und dem
Kunden dieses Protokoll vor Vertragsabschluss zukommen lassen. Die
Niederschrift soll gemäß den gesetzlichen Vorschriften folgende
Angaben enthalten: Anlass und Dauer der Beratung, die persönliche
Situation und die wesentlichen Anliegen des Kunden sowie die
erteilten Empfehlungen und die dafür maßgeblichen Gründe. Das Gesetz
stärkt die Rechte von Anlegern in beträchtlichem Ausmaß, indem es
ihnen für den Fall eines Verlusts eine Beweisgrundlage für eine
Falschberatung liefert.

Für die Kundenberater bedeuten die neuen Vorgaben mehr Arbeit. Um
diesen Effekt abzumildern, sollten die Kreditinstitute
maßgeschneiderte IT-Lösungen nutzen. Diese helfen den
Bankmitarbeitern, die Dokumentationspflichten während des
Kundengesprächs standardisiert und somit zeitsparend zu erfüllen.
Entsprechende Softwaresysteme überwachen zudem die Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften, sodass die Gefahr für Haftungsansprüche
aus Fehlberatungen sinkt.

Bei der Anschaffung der Softwaresysteme für Beratungsprotokolle
sollten die Kreditinstitute ihre bereits vorhandene IT
berücksichtigen und darauf achten, dass die Neuerungen dazu
kompatibel sind. Für die Bankberater ist es empfehlenswert, sich
rechtzeitig vor einem Kundengespräch sowohl mit den gesetzlichen
Vorgaben als auch mit der Software vertraut zu machen. Auf diese
Weise müssen sie nicht übermäßig viel Zeit in die Protokollierung
investieren, sondern können sich ganz auf die Beratung des Anlegers
konzentrieren.

PPI Aktiengesellschaft
Die PPI Aktiengesellschaft ist seit 25 Jahren an den Standorten
Hamburg, Kiel, Frankfurt, Düsseldorf und Paris erfolgreich für die
Finanzbranche tätig. 2008 erwirtschaftete das Unternehmen mit seinen
280 Mitarbeitern 36 Millionen Euro Umsatz in den drei
Geschäftsfeldern Consulting, Software Factory und Produkte. PPI
stärkt die Marktposition von Versicherungsunternehmen durch fachlich
wie methodisch exzellente Lösungen für alle Kernprozesse der
Assekuranz, basierend auf langjähriger Praxiserfahrung. In der
Software-Entwicklung stellt PPI durch professionelle und verlässliche
Vorgehensweise eine hohe Qualität der Ergebnisse und absolute
Budgettreue sicher. Das Consulting-Angebot erstreckt sich von der
strategischen über die versicherungs- und bankfachliche bis zur
IT-Beratung.

Originaltext: PPI AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65143
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65143.rss2

Pressekontakt:
Torsten Laub
Faktenkontor GmbH
Tel: +49 (0)40 22703-5108
Fax: +49 (0)40 22703-1108
E-Mail: torsten.laub@faktenkontor.de


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