Berliner Morgenpost: Ein Etappensieg für den Datenschutz
Geschrieben am 02-03-2010 |
Berlin (ots) - Für die Sprache der Karlsruher Verfassungswächter ist bisweilen ein Dolmetscher vonnöten - oder ein Philosoph. In der Begründung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung heißt es etwa: "Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss." Daraus lässt sich ein Bekenntnis gegen die Vorratsdatenspeicherung ableiten. Zugleich aber haben die Richter grundsätzlich nichts gegen eine "anlasslose" Speicherung von Telekommunikationsdaten einzuwenden, sofern EU-Richtlinie und die gestern aufgestellten Hürden beachtet werden. Innenminister Thomas de Maizière fasst den komplexen Karlsruher Spruch für Laien verständlich zusammen: "So nicht, aber anders." Insofern ist der Jubel der Datenschützer verfrüht: Sie haben gestern gesiegt, aber auf Sicht nicht gewonnen. Zwar wird die bisherige Praxis für nichtig erklärt, aber nur, weil die Regelung mal zu schwammig, mal nicht strikt genug formuliert war. In Wirklichkeit hat Karlsruhe, trotz aller Bekenntnisse zur Privatsphäre, einen Kulturbruch vollzogen. 1983 kippten die Verfassungsrichter das Volkszählungsgesetz mit dem Hinweis auf die "informationelle Selbstbestimmung" des Bürgers. Damit ist es nun vorbei. Die Richter wiesen darauf hin, dass der Staat ein begründetes Interesse an den Daten haben kann, wenn schwere Gefahr für Leib, Leben und Freiheit im Verzug ist, für den Bestand oder die Sicherheit eines Landes oder zur Abwehr einer allgemeinen Gefahr. Die Verfassungsrichter stellen klar, dass es sich um einen Eingriff handelt mit "einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt." Für das Aufbewahren der Daten gelten strikte Regeln, zum Beispiel eine anspruchsvolle Verschlüsselung. Es ist ein weiteres Indiz für die zerfahrene Koalition, dass Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister de Maizière offenbar ganz unterschiedliche Ideen über die nächsten Schritte hegen. Während die Liberale gemächlich zu Werke gehen möchte, mahnt der Christdemokrat zur Eile. Schließlich gilt es, eine EU-Richtlinie umzusetzen. Lassen sich die Deutschen zuviel Zeit, droht Ungemach aus Brüssel. Ganz nebenbei demonstriert der Richterspruch auch, wie eng die Spielräume der nationalen Gesetzgebung gesteckt sind. Die ewigen Korrekturen aus Karlsruhe, zuletzt bei Hartz IV, bieten Anlass, um die deutsche Gesetzgebungspraxis grundsätzlich zu überdenken. Anstatt ein Gesetz wie einen Testballon steigen zu lassen in der Hoffnung, dass er fliegt, wäre es hilfreicher, sowohl Grundgesetz-Kompatibilität als auch EU-Belastbarkeit schon beim ersten Wurf mitzudenken. Dass nahezu alle umstrittenen Gesetze über Jahre im Karlsruher Flaschenhals stecken, um dann für unzureichend erklärt zu werden, wirft kein gutes Licht auf die Handwerkskunst der deutschen Gesetzgeber, sprich: Politiker.
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