Rheinische Post: Gleiches Recht für alle
Geschrieben am 12-03-2010 |
Düsseldorf (ots) - von Ulli Tückmantel
Das Landgericht Essen hat den früheren Star-Chirurgen Christoph Broelsch wegen Bestechlichkeit, Betrug und Steuerhinterziehung zur gleichen Strafe verurteilt wie gestern das Landgericht Memmingen einen Kühlhausbetreiber, der mit der Umetikettierung von 313 Tonnen ungenießbarer Schlachtabfälle ein Vermögen verdient hat. Ist das gerecht? Ja, ist es. Denn mit der Verurteilung von Christoph Broelsch zu drei Jahren Gefängnis haben die Richter am Essener Landgericht kein Exempel statuiert. Sie haben auf den Ex-Chefarzt lediglich die Maßstäbe des Rechts angewandt, über das der Star-Chirurg sich bis zum letzten Verhandlungstag erhaben glaubte und wohl auch weiter glaubt. Der Vorsitzende Richter bezeichnete Broelschs Verhalten als verwerflich und unerträglich. Es mag ja sein, dass Christoph Broelsch die drohende Haftstrafe, den Verlust seiner Pension und die Aberkennung des Bundesverdienst-Kreuzes als ungerechten tiefen Sturz empfindet faktisch widerfährt ihm lediglich das Recht, das für ihn wie für alle gilt. Und das sieht aus gutem Grund nicht vor, prominenten Straftätern für frühere Verdienste gleich welcher Art einen Bonus einzuräumen. Recht hat nichts mit Aufrechnen zu tun, aus herausragenden Leistungen leiten sich keine Sonderrechte ab.
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