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Mitteldeutsche Zeitung: Luftschlag von Kundus Berichte über Honorar-Forderungen sind falsch

Geschrieben am 15-03-2010

Halle (ots) - Der Anwalt der Hinterbliebenen des Luftschlags von
Kundus, Karim Popal, hat dem jüngsten Bericht von "Spiegel online"
widersprochen, wonach er und sein Kollege Bernhard Docke 178 500 Euro
Honorar und noch einmal 25 000 Euro Reisekosten einfordern. "Das ist
eine Falschmeldung", sagte er der in Halle erscheinenden
"Mitteldeutschen Zeitung" (Dienstag-Ausgabe). "Wir haben überhaupt
keine Rechnung an das Verteidigungsministerium eingereicht. Wir haben
nur im Rahmen eines Gesprächs erwähnt, dass wir gesetzliche Gebühren
geltend machen. Das ist keine sensationelle Sache. Das steht jedem
Anwalt zu." Im Übrigen seien für Freitag neue Verhandlungen
anberaumt. Das Verteidigungsministerium habe die Gespräche "bis jetzt
nicht abgebrochen". Popal bestätigte, dass er das Ministerium um die
Finanzierung langfristiger Projekte in Höhe von sieben Millionen Euro
bitte. Diesem Streitwert entspreche laut
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ein Honorar von "höchstens 150 000 Euro
inklusive Reisekosten".

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47409
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_47409.rss2

Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Jörg Biallas
Telefon: 0345 565 4300


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