Mitteldeutsche Zeitung: Luftschlag von Kundus Berichte über Honorar-Forderungen sind falsch
Geschrieben am 15-03-2010 |
Halle (ots) - Der Anwalt der Hinterbliebenen des Luftschlags von Kundus, Karim Popal, hat dem jüngsten Bericht von "Spiegel online" widersprochen, wonach er und sein Kollege Bernhard Docke 178 500 Euro Honorar und noch einmal 25 000 Euro Reisekosten einfordern. "Das ist eine Falschmeldung", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Dienstag-Ausgabe). "Wir haben überhaupt keine Rechnung an das Verteidigungsministerium eingereicht. Wir haben nur im Rahmen eines Gesprächs erwähnt, dass wir gesetzliche Gebühren geltend machen. Das ist keine sensationelle Sache. Das steht jedem Anwalt zu." Im Übrigen seien für Freitag neue Verhandlungen anberaumt. Das Verteidigungsministerium habe die Gespräche "bis jetzt nicht abgebrochen". Popal bestätigte, dass er das Ministerium um die Finanzierung langfristiger Projekte in Höhe von sieben Millionen Euro bitte. Diesem Streitwert entspreche laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ein Honorar von "höchstens 150 000 Euro inklusive Reisekosten".
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Pressekontakt: Mitteldeutsche Zeitung Jörg Biallas Telefon: 0345 565 4300
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