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bpa: Einigung auf Mindestlohn in der Pflege mit vernünftigem Ergebnis / Regelung zur ortsüblichen Vergütung ist damit überholt

Geschrieben am 25-03-2010

Berlin (ots) - Die Pflegekommission beim Bundesarbeitsministerium
hat sich heute auf einen Mindestlohn für die rund 800.000
Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen geeinigt, der sich auf die
Hilfskräfte in der Pflege auswirkt. Demnach soll es ab dem 01.07.2010
für Hilfskräfte, die überwiegend in der Grundpflege eingesetzt
werden, eine Lohnuntergrenze von EUR 7,50 in den neuen und EUR 8,50
in den alten Bundesländern geben. Ab 01.01.2012 erhöht sich diese
jeweils um EUR 0,25 und ab 01.07.2013 noch einmal um jeweils EUR
0,25. Diese Regelung gilt mindestens bis 01.01.2015.

"Die Einigung ist ein Zeichen der Vernunft beim Einstiegslohn für
Hilfskräfte in der Pflege. Mit Blick auf die bevorstehende volle
Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa ab 1. Mai 2011 wird damit eine
Lohnuntergrenze für die Pflegebranche verpflichtend", so
bpa-Präsident Bernd Meurer. "Der Mindestlohn wird auch für
ausländische Unternehmen gelten, die Pflegeleistungen in Deutschland
anbieten. Damit gibt es auch für ausländische Hilfskräfte künftig
keinen Grund, für einen geringeren Stundenlohn in Privathaushalten zu
arbeiten."

Wenn das Bundesarbeitsministerium sich für eine entsprechende
Verordnung ausspricht und das Kabinett zustimmt, kann der Mindestlohn
in Kraft treten. Allerdings besteht gesetzgeberischer Korrekturbedarf
dann noch an anderer Stelle. "Mit dem Mindestlohn für die
Pflegebranche ist die Regelung zur ortsüblichen Vergütung überholt
und zu streichen", fordert Bernd Meurer. Und weiter: "Mindestlöhne
sind keine Durchschnittslöhne! Eines muss aber klar sein: Nur eine
solide Refinanzierung ermöglicht es den Unternehmen in der Pflege,
auch künftig verlässliche Leistungen in guter Qualität zu erbringen.
Dies wurde seinerzeit auch vom Bundesrat unterstützt."

Damit der heute von der Kommission beschlossene Mindestlohn in der
Pflege gültig ist, bedarf es noch einer Rechtsverordnung des
Bundesarbeitsministeriums. Zum Erlass der Rechtsverordnung ist das
Ministerium gesetzlich nicht verpflichtet. Zudem haben die
Regierungskoalitionen im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie über
neue Mindestlöhne einvernehmlich im Kabinett entscheiden.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 6.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:

Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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