ZDF prüft Rechtsmittel gegen Gysi-Urteil
Geschrieben am 25-03-2010 |
Mainz (ots) - Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat im Hauptsacheverfahren durch Urteil vom Dienstag (23. März 2010) dem ZDF untersagt, die Äußerung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatsicherheit der ehemaligen DDR, Marianne Birthler, zu verbreiten, Gregor Gysi habe über Robert Havemann "wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet", soweit dies im Zusammenhang mit einer Berichterstattung wie im "heute-journal" vom 22. Mai 2008 geschieht. Wie bereits das Landgericht Hamburg hat auch das Oberlandesgericht dem ZDF nicht grundsätzlich verboten, die streitige Äußerung von Frau Birthler zu verbreiten. Das Urteil des Oberlandesgerichts beschränkt das Verbot auf eine Darstellung dieser Äußerung in einer Art und Weise, wie sie im "heute-journal" vom 22. Mai 2008 erfolgte.
Das Oberlandesgericht betont in seinem Urteil, dass an der Frage, ob Gysi zu Zeiten der DDR für den Staatssicherheitsdienst tätig war, ein hohes Interesse der Öffentlichkeit bestehe. Nach Auffassung des Gerichts hätte das ZDF jedoch Gysi konkreter zu den Äußerungen Birthlers befragen und Gysis Verteidigungsargumente ausführlicher darstellen müssen.
Die Bundesbeauftragte hatte am 22. Mai 2008 im "heute-journal" im Zusammenhang mit einem Dokument aus ihrer Behörde gesagt, Gysi habe als Anwalt in der DDR über den Regime-Kritiker Robert Havemann "wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet". Nachdem Gysi hiergegen gerichtlich vorging, streiten er und das ZDF über die Zulässigkeit der Verbreitung der Birthler-Äußerung. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist nicht rechtskräftig. Das ZDF prüft, ob es gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt.
Originaltext: ZDF Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7840 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7840.rss2
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