Lausitzer Rundschau: An die Arbeit Koalition und SPD besiegeln Reform der Jobcenter
Geschrieben am 26-03-2010 |
Cottbus (ots) - Kann und darf man etwas Verfassungswidriges dadurch heilen, dass man einfach die Verfassung ändert? Manchmal muss man das sogar. Das Grundgesetz ist Menschenwerk und, mit Ausnahme der Grundrechte, jederzeit veränderbar. Erst recht bei so etwas Verwaltungstechnischem wie den Jobcentern. Dank des kurzzeitigen Wiederauferstehens der Großen Koalition werden die von Karlsruhe beanstandeten Argen, die Arbeitsgemeinschaften aus Bundesagentur für Arbeit und Kommunen, jetzt verfassungsrechtlich legalisiert; das lange Gezerre hat ein Ende. Eine große Leistung der Politik ist das freilich noch nicht. Für die fast fünf Millionen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bedeutet der Kompromiss nämlich zunächst nur, dass die für sie zuständige Verwaltung ab nächstes Jahr nicht ins organisatorische Chaos stürzt. Die Jobcenter können weitermachen wie gehabt. Einziger Unterschied: Zu den 69Kommunen, in denen die Städte allein für ihre Betreuung zuständig sind, dürfen noch 41 weitere dazukommen. Das ist eine Ausweitung wider besseren Wissens: Denn diese Optionskommunen haben keineswegs erfolgreicher gearbeitet als die Argen. Wer jeweils besser war, das war regional und von Fall zu Fall höchst unterschiedlich. Überhaupt sollte man bei diesem Thema die Ideologie etwas tiefer hängen. Tatsache ist, dass die Vermittlung der Langzeitarbeitslosen auch im sechsten Jahr nach der Reform nur sehr schwer gelingt. Die Probleme reichen von mangelnder Integration über schlechte Qualifikation bis zur fehlenden Kinderbetreuung. Auch gibt es Fälle, wo schlichtweg die Motivation zur Arbeitsaufnahme fehlt oder mit den Jahren verloren gegangen ist. Persönliche Belastungen und Handicaps kommen dazu. Die Erfolge der Jobcenter hängen sehr von der Kreativität, dem Einfühlungsvermögen und dem Engagement ihrer Mitarbeiter ab. Und von der Bereitschaft zur Kooperation aller Beteiligten, der Städte, der örtlichen Wirtschaft, des Handwerks, der Gewerkschaften und der Bundesagentur. Das, was man einen kommunalen oder gemeinnützigen Arbeitsmarkt nennt, kann nur durch eine solche Zusammenarbeit entstehen. Auf diesem Gebiet sind jetzt starke politische Impulse notwendig. Darüber hinaus aber kann es wirkliche Bewegung nur geben, wenn das Prinzip des Forderns und Förderns neu justiert wird. Das bedeutet höhere Zuverdienstgrenzen, mehr Druck, aber auch mehr und bessere Angebote von Beschäftigungs- oder Qualifikationsmaßnahmen. Nach dem Ende des Verfassungsstreits um die Organisation der Jobcenter können und müssen sich alle Beteiligten nun wieder dem eigentlichen Thema zuwenden: an die Arbeit.
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