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Handschuh-Streit beschäftigt Europäischen Gerichtshof / Erfolg für World Tax Service WTS im Zollrecht

Geschrieben am 04-05-2010

Luxemburg/München (ots) - Ein Kunstlederhandschuh beschäftigt seit
über einem Jahr deutsche und europäische Finanzrichter. Wie der World
Tax Service WTS meldet, hatte das Finanzgericht München Zweifel an
der Auslegung des EU-Rechts im Streit zwischen dem Hauptzollamt
München und dem namhaften Hersteller eines Reithandschuhs. Strittig
war, ob ein solcher Handschuh durch spezielle Bearbeitung
zollrechtlich zum Textil wird. Mit drastischen Folgen: Ein
stattliches Mehr an Zollgebühren und Hürden bei der Einfuhr drohten.

"Spinnstoffwaren" lautet der zollrechtliche und statistische
Oberbegriff, um den es im Handschuh-Streit ging. Der Münchner
Reithandschuhhersteller setzt ein spezielles Verfahren ein, bei dem
er eine Seite der textilen Verstärkung aufraut und sie anschließend
mit einer Kunststoffschicht überzieht. Ausgerechnet das Aufrauen des
Materials sollte nun aus einem Kunstlederhandschuh plötzlich eine
"Spinnstoffware", sprich eine Textilie machen - im zollrechtlichen
Sinn. Der Hersteller wehrte sich gegen die Mehrbelastung und betonte
mehrfach, dass die Oberfläche nur aufgeraut wird, damit die
Beschichtung besser hält - was später beim Kunden gar nicht sichtbar
ist.

Die angerufenen Richter am Europäischen Gerichtshof sahen das
diese Woche ein und bestätigten die Position des Herstellers: Ein
solcher Kunstlederhandschuh bleibt ein Kunstlederhandschuh im Sinne
des Zolltarifs. (EuGH-Urteil vom 29.04.2010 Rs. C-123/09). Das hat
erhebliche Auswirkungen auf die Kalkulation, denn das Hauptzollamt
München hatte stattliche Zollforderungen gestellt. Zugleich drohte
eine Einfuhrgenehmigungspflicht bei Einordnung als Textilie. "Wir
freuen uns über diesen klaren Vorabentscheid aus Luxemburg. So kann
unser Mandant ein positives Urteil vom Finanzgericht München
erwarten", kommentiert Steuerberater Uwe Reimer, Fachberater für
Zölle und Verbrauchsteuern bei der WTS Niederlassung Frankfurt am
Main.

Informationen zur WTS

Die WTS AG Steuerberatungsgesellschaft ist mit rund 400
Mitarbeitern an sechs inländischen Standorten und fünf
Tochtergesellschaften in China, Indien, Frankreich, der Schweiz und
den Niederlanden eine der größten Steuerberatungsgesellschaften
Deutschlands. Schwerpunkt der Tätigkeit der Gesellschaft ist die
Steuerberatung multinationaler Konzerne und großer international
tätiger mittelständischer Unternehmen. Die WTS ist eine reine
Steuerberatungsgesellschaft ohne Konfliktpotenzial zwischen
Wirtschaftsprüfungstätigkeit und Beratung. Mehr Informationen:
www.wts.de

Originaltext: WTS AG Steuerberatungsgesellschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66724
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66724.rss2

Pressekontakt:
Richard Tigges
Dipl.-Journalist
WTS AG Steuerberatungsgesellschaft
80539 München
Telefon: +49 (89) 286 46-2222
Telefax: +49 (89) 286 46-2323
E-Mail: presse@wts.de


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