Handschuh-Streit beschäftigt Europäischen Gerichtshof / Erfolg für World Tax Service WTS im Zollrecht
Geschrieben am 04-05-2010 |
Luxemburg/München (ots) - Ein Kunstlederhandschuh beschäftigt seit über einem Jahr deutsche und europäische Finanzrichter. Wie der World Tax Service WTS meldet, hatte das Finanzgericht München Zweifel an der Auslegung des EU-Rechts im Streit zwischen dem Hauptzollamt München und dem namhaften Hersteller eines Reithandschuhs. Strittig war, ob ein solcher Handschuh durch spezielle Bearbeitung zollrechtlich zum Textil wird. Mit drastischen Folgen: Ein stattliches Mehr an Zollgebühren und Hürden bei der Einfuhr drohten.
"Spinnstoffwaren" lautet der zollrechtliche und statistische Oberbegriff, um den es im Handschuh-Streit ging. Der Münchner Reithandschuhhersteller setzt ein spezielles Verfahren ein, bei dem er eine Seite der textilen Verstärkung aufraut und sie anschließend mit einer Kunststoffschicht überzieht. Ausgerechnet das Aufrauen des Materials sollte nun aus einem Kunstlederhandschuh plötzlich eine "Spinnstoffware", sprich eine Textilie machen - im zollrechtlichen Sinn. Der Hersteller wehrte sich gegen die Mehrbelastung und betonte mehrfach, dass die Oberfläche nur aufgeraut wird, damit die Beschichtung besser hält - was später beim Kunden gar nicht sichtbar ist.
Die angerufenen Richter am Europäischen Gerichtshof sahen das diese Woche ein und bestätigten die Position des Herstellers: Ein solcher Kunstlederhandschuh bleibt ein Kunstlederhandschuh im Sinne des Zolltarifs. (EuGH-Urteil vom 29.04.2010 Rs. C-123/09). Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Kalkulation, denn das Hauptzollamt München hatte stattliche Zollforderungen gestellt. Zugleich drohte eine Einfuhrgenehmigungspflicht bei Einordnung als Textilie. "Wir freuen uns über diesen klaren Vorabentscheid aus Luxemburg. So kann unser Mandant ein positives Urteil vom Finanzgericht München erwarten", kommentiert Steuerberater Uwe Reimer, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern bei der WTS Niederlassung Frankfurt am Main.
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Die WTS AG Steuerberatungsgesellschaft ist mit rund 400 Mitarbeitern an sechs inländischen Standorten und fünf Tochtergesellschaften in China, Indien, Frankreich, der Schweiz und den Niederlanden eine der größten Steuerberatungsgesellschaften Deutschlands. Schwerpunkt der Tätigkeit der Gesellschaft ist die Steuerberatung multinationaler Konzerne und großer international tätiger mittelständischer Unternehmen. Die WTS ist eine reine Steuerberatungsgesellschaft ohne Konfliktpotenzial zwischen Wirtschaftsprüfungstätigkeit und Beratung. Mehr Informationen: www.wts.de
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Pressekontakt: Richard Tigges Dipl.-Journalist WTS AG Steuerberatungsgesellschaft 80539 München Telefon: +49 (89) 286 46-2222 Telefax: +49 (89) 286 46-2323 E-Mail: presse@wts.de
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