Rheinische Post: Wirtschaftsminister Brüderle entschärft Entflechtungsgesetz
Geschrieben am 07-05-2010 |
Düsseldorf (ots) - Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) beharrt auf einer Zerschlagung von marktmächtigen Konzernen als Instrument gegen Wettbewerbsverzerrung, nennt aber weitgehende Bedingungen für einen solchen Eingriff. Das geht aus dem aktualisierten Referentenentwurf des Entflechtungsgesetzes vor, der der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagsausgabe) vorliegt. Demnach darf das Bundeskartellamt künftig anordnen, "dass marktbeherrschende Unternehmen Teile ihres Vermögens veräußern oder auf andere Weise verselbstständigen müssen". Voraussetzung ist aber, dass die Marktbeherrschung eines Unternehmens "nicht nur vorübergehend", sondern mindestens fünf Jahre fortbestehe und der betroffene Markt eine "gesamtwirtschaftliche Bedeutung" hat. Eine Zerschlagung darf nicht erfolgen, sollte das betroffene Unternehmen dadurch gehindert werden "gesetzlich übertragene" Aufgaben zu erfüllen. Das könnte als Schutzklausel für Postdienstleistungen, Energie- und Wasserversorgung interpretiert werden, schreibt die Zeitung. Im Grundsatz hält Brüderle aber an der Option einer staatlich angeordneten Zerschlagung von Unternehmen fest, selbst wenn kein Missbrauch von Marktmacht nachgewiesen werden kann. "Kartellbehörden sollten die Befugnis besitzen, alle verhältnismäßigen Mittel gegen Beschränkungen des Wettbewerbs auszuschöpfen", heißt es in der Begründung. Die bisherigen Möglichkeiten der Kartellbehörden seien nicht ausreichend. Der Entwurf wurde der Zeitung zufolge gestern an die übrigen Ressorts verschickt worden. Noch vor der Sommerpause könnte das Gesetz im Kabinett beraten werden.
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