EANS-Hauptversammlung: BENE AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 11-05-2010 |
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
BENE AG Waidhofen an der Ybbs
Einladung zu der am Mittwoch, dem 9. Juni 2010, um 11.00 Uhr im Schlosscenter Waidhofen an der Ybbs 3340 Waidhofen an der Ybbs, Am Schlossplatz 1 stattfindenden 6. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft
T a g e s o r d n u n g :
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht zum 31. Jänner 2010, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. Jänner 2010 und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009/10. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009/10. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009/10. 4. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010/11. 5. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 9 Abs. (1) - Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder. 6. Wahl eines weiteren Aufsichtsratsmitgliedes. 7. Beschlussfassung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Aufsichtrates für das Geschäftsjahr 2009/10. 8. Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an geänderte gesetzliche Bestimmungen, insbesondere an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 (AktRÄG 2009).
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Der Jahresabschluss mit dem Lagebericht, der Corporate-Governance-Bericht, der Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht, der Vorschlag für die Gewinnverwendung sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/10, die Beschlussvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung 2 - 8, die Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG, der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 19.05.2010 auf der Internetseite unserer Gesellschaft www.bene.com unter der Rubrik Hauptversammlung im Bereich Investor Relations zugänglich. Die vorgenannten Unterlagen liegen ab dem oben genannten Zeitpunkt zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 3340 Waidhofen/Ybbs, Schwarzwiesenstraße 3, sowie in den Geschäftsräumen in 1010 Wien, Renngasse 6 am Empfang auf. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110 UND 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Zu jedem vorgeschlagenen zusätzlichen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beigelegt werden. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Ein derartiges Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es spätestens am 19.05.2010 der Gesellschaft zugeht. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Derartige Anträge können von Aktionären in Schriftform ausschließlich an BENE AG, Investor Relations, Schwarzwiesenstraße 3, 3340 Waidhofen/Ybbs, gerichtet werden.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Ein derartiges Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es spätestens am 28.05.2010 der Gesellschaft zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes muss die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG dem Wahlvorschlag angeschlossen sein. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Derartige Anträge können von Aktionären ausschließlich an BENE AG, Investor Relations Schwarzwiesenstraße 3, 3340 Waidhofen/Ybbs, oder per Telefax: 07442 500 993494, oder per E-Mail an ir@bene.com wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, gerichtet werden.
Der für die Ausübung der oben genannten Rechte erforderliche Nachweis der Aktionärseigenschaft bei depotverwahrten Inhaberaktien durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG hat über jene oben genannten Anforderungen hinaus jenen zu entsprechen, die für die Teilnahme an der Hauptversammlung erforderlich sind. Für die Übermittlung dieser Depotbestätigung stehen dieselben Kommunikationswege und Adressen zur Verfügung wie für jene zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt. Diese ist ausschließlich an BENE AG, Investor Relations, Schwarzwiesenstraße 3, 3340 Waidhofen/Ybbs, zu übermitteln. Soweit ausschließlich Zwischenscheine ausgegeben sind, ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.bene.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 30.05.2010 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 04.06.2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss.
Per Post: BENE AG Investor Relations Schwarzwiesenstraße 3 3340 Waidhofen/Ybbs
oder
per Telefax: 07442 500 993494
Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs. 20 AktG).
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am oben genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten Adressen zu gehen muss. Für die Bestätigung des Notars gilt für deren Inhalt das nachfolgend Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).
Depotbestätigung gemäß §10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code) - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs - Depotnummer anderenfalls eine sonstige Bezeichnung - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 30.05.2010 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post: BENE AG Investor Relations Schwarzwiesenstraße 3 3340 Waidhofen/Ybbs
Per Telefax: 07442 500 993494
Per E-Mail: ir@bene.com
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.bene.com in der Rubrik Hauptversammlung im Bereich Investor Relations abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 08.06.2010 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs. 20 AktG).
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND DER STIMMRECHTE Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der der Aktien der Gesellschaft auf 24.347.352 Stück. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 24.347.352.
Waidhofen an der Ybbs, im Mai 2010
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: BENE AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Martina Vomela
Schwarzwiesenstraße 3, A-3340 Waidhofen/Ybbs
IR Hotline: +43-7442-500-3100
ir@bene.com
Branche: Möbel ISIN: AT00000BENE6 WKN: Index: ATX Prime Börsen: Wien / Amtlicher Handel
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