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Ärztetag fordert anonymen Krankenschein für Menschen ohne Aufenthaltsstatus

Geschrieben am 14-05-2010

Berlin (ots) - Die medizinische Versorgung von Menschen ohne
legalen Aufenthaltsstatus ist nach wie vor mit Zugangsbarrieren
versehen. Das kritisierten die Delegierten des 113. Deutschen
Ärztetages in Dresden. Deshalb gingen erkrankte Betroffene häufig zu
spät zum Arzt, wodurch sich ihr Gesundheitszustand verschlechtere.
"Ein kranker Mensch ist in erster Linie jemand, der ärztliche Hilfe
bedarf, und zwar unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion oder
seinem Aufenthaltsstatus", heißt es in dem Beschluss. Der Ärztetag
schlug dem Gesetzgeber vor, einen anonymen Krankenschein für diese
Menschen einzuführen. Gerade die finanzielle Belastung eines
Arztbesuches halte sie vom Arztbesuch ab. Entweder seien ihnen die
Kosten zu hoch oder sie fürchteten, dass ihr illegaler
Aufenthaltsstatus aufgedeckt werde, wenn sie einen Antrag auf
Kostenübernahme stellten. Zudem begrüßte der Deutsche Ärztetag die
von der Bundesregierung nach 18 Jahren zurückgenommene
Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention. "Die Rücknahme der
Vorbehaltserklärung entspricht jahrelangen Forderungen der
Ärzteschaft", erklärten die Delegierten. In dieser Erklärung hatte
sich Deutschland trotz Unterzeichung der Kinderrechtskonvention 1992
ausdrücklich vorbehalten, Inländer und Ausländer rechtlich anders zu
behandeln. Deshalb hätten vor allem minderjährige Asylbewerber und
auch Kinder von Eltern ohne legalen Aufenthaltsstatus nicht die
gleichen Rechte wie deutsche Kinder und Jugendliche. Nun sollten die
Gesetzgeber auf Bundes- und Länderebene die Gesetzesanwendung
kritisch überprüfen sowie die Gesetze im Asyl-, Aufenthalts- und
Sozialrecht entsprechend anpassen, erklärte der Ärztetag.

Originaltext: Bundesärztekammer
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9062
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Pressekontakt:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

Tel.: 030 / 4004 56 700
Fax: 030 / 4004 56 707


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