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113. Deutscher Ärztetag beendet: Zusammenfassung II

Geschrieben am 14-05-2010

Berlin (ots) - Europaweite Veröffentlichungspflicht für klinische
Studien einführen

Die Delegierten des 113. Deutschen Ärztetags haben die Einführung
einer europaweiten Registrierungspflicht für sämtliche klinische
Studien gefordert. Zudem müssten die Angaben des bestehenden
EU-Registers EudraCT uneingeschränkt und allgemein sowie die
Ergebnisse aller klinischen Studien, incl. Studien zu medizinischen
Produkten und Verfahren, transparent und öffentlich zugänglich
gemacht werden. Schließlich müssten die Vertragsbedingungen zwischen
den beauftragenden Unternehmen und den klinischen Prüfärzten
offengelegt werden.

Bürokratieabbau im Arzneimittelgesetz

Der Deutsche Ärztetag kritisiert, dass das Herstellen eines
Arzneimittels durch einen Arzt und die unmittelbare Anwendung am
Patienten durch die 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG)
anzeigepflichtig geworden ist. Der Begriff der Herstellung ist im AMG
zu weit gefasst und führt damit bei Ärzten, in Krankenhäusern und
Überwachungsbehörden zu einer eklatanten Zunahme des
Bürokratieaufwandes. So gilt zum Beispiel schon das Mischen zweier
Fertigarzneimittel in einer Spritze oder das Zugeben eines
Fertigarzneimittels in eine Infusionslösung bereits als Herstellung
im Sinne der Meldepflicht.

Hygiene als Studienfach erhalten

Das Fach Hygiene muss von den zuständigen Landesministerien als
eigenständiges Institut an den medizinischen Fakultäten erhalten
bleiben, fordert der 113. Deutsche Ärztetag in Dresden. In der
Medizin vollziehe sich gegenwärtig ein Paradigmenwechsel hin zu mehr
Prophylaxe von Krankheiten. Zwar sei ein Präventionsgesetz schon seit
Jahren fällig, doch fehlten dafür die wissenschaftlichen
Grundvoraussetzungen. Lehrstühle für Hygiene würden immer seltener
nachbesetzt. "Damit geht die Wissenschaftlichkeit des Faches Hygiene
verloren", kritisiert das Ärzteparlament. Die Vermittlung fachlicher
Inhalte in der studentischen Lehre könne so nicht mehr realisiert
werden.

Rahmenbedingungen für Diamorphinsubstitution anpassen

Um den dringend notwendigen Aufbau von Diamorphinambulanzen zu
sichern, fordert der Deutsche Ärztetag die Bundesärztekammer auf,
sich beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) für eine Änderung der
Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der
vertragsärztlichen Versorgung einzusetzen. Es bedürfe angemessener
personeller und finanzieller Rahmenbedingungen, um eine
flächendeckende Versorgung sicherzustellen, erklärten die
Delegierten. Insbesondere die Anforderungen an Einrichtungen zur
Substitution mit Diamorphin sollen geändert werden, da den
behandelnden Ärzten mit dem Beschluss des GBA vom 18.03.2010 unnötig
Steine in den Weg gelegt werden. So müssen in einer Ambulanz derzeit
grundsätzlich drei Vollzeitstellen besetzt sein und Behandlungszeiten
von mindestens zwölf Stunden am Tag sowie am Wochenende und an
Feiertagen möglich sein.

Originaltext: Bundesärztekammer
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9062
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Pressekontakt:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

Tel.: 030 / 4004 56 700
Fax: 030 / 4004 56 707


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