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113. Deutscher Ärztetag beendet: Zusammenfassung III

Geschrieben am 14-05-2010

Berlin (ots) - Gleichberechtigung in der Gesetzlichen
Krankenversicherung

Gesetzlich Krankenversicherte sollen künftig nicht mehr
benachteiligt werden, wenn sie sich für die Kostenerstattung anstelle
des Sachleistungsprinzips entscheiden. Bisher darf die betreffende
Krankenkasse nur die Kosten erstatten, die bei einer Abrechnung nach
dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab entstehen. Gleichzeitig ist der
Arzt verpflichtet, nach der Gebührenordnung für Ärzte abzurechnen -
den Differenzbetrag trägt der Versicherte. Zudem dürften die
Versicherten den Tarif innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht
wechseln. Die Delegierten betonten, dass diese Benachteiligungen den
Zielen des Koalitionsvertrages der Bundesregierung, Anreize für
gesundheitsbewusstes Verhalten zu schaffen, widerspreche. Die Wahl
der Kostenerstattung dürfe nicht mit zusätzlichen Kosten bestraft
werden.

Ärztetag: Begriff "Psychotherapeut" im SGB V korrigieren

Ärzte, die psychotherapeutisch tätig sind, sollten künftig auch
als "Psychotherapeut" bezeichnet werden. Bislang fielen nach
Sozialgesetzbuch V (SGB V) lediglich "Psychologische
Psychotherapeuten" sowie "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten"
unter die Begriffsdefinition "Psychotherapeut". Im
Psychotherapeutengesetz (PsychThG) werden jedoch auch Ärzte als
"Psychotherapeuten" genannt. Um das SGB V mit dem PsychThG kompatibel
zu gestalten, hat der 113. Deutsche Ärztetag den Gesetzgeber
aufgefordert, die unzutreffende Begriffsdefinition zu korrigieren.
Damit werde mehr Rechtsklarheit und Widerspruchsfreiheit geschaffen.

Ärztetag: Kooperation universitärer und außeruniversitärer
Forschungseinrichtungen auf Augenhöhe

Um alle verfügbaren Potentiale für Innovationen in der
Gesundheitsforschung optimal mobilisieren zu können, sollten
universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen einen
gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Mittel erhalten. Die
Delegierten des 113. Deutschen Ärztetags forderten Bund und Länder
deshalb auf, im Rahmen der Nationalen Gesundheitsforschungsinitiative
die Institutsübergreifende Zusammenarbeit zu erleichtern. "Dazu sind
transparente Strukturen und verbindliche Rahmenbedingungen
erforderlich, die eine Kooperation auf Augenhöhe ermöglichen", so das
Ärzteparlament.

Rettungsdienst und Notfallmedizin im SGB V verankern

Der Rettungsdienst mit der Notfallrettung und dem qualifizierten
Krankentransport muss vom Gesetzgeber endlich eigenständig im SGB V
verankert werden. Außerdem sollte er als Teil der Krankenbehandlung
nach §27 SGB V anerkannt werden, forderten die Delegierten des 113.
Deutschen Ärztetags in Dresden. Als präklinisches System mit seinen
rund neun Millionen Einsätzen müsse der Rettungsdienst - bislang
geregelt in eigenständigen Rettungsdienst-Gesetzen der Bundesländer -
endlich eine gesetzlich klare Verzahnung mit dem Bundesrecht
erfahren. Der GKV entstünden keine Mehrkosten, sondern möglicherweise
sogar Einsparungen, da damit ein "falscher Anreiz abgeschafft" sowie
"der Kompetenz und den Leistungsmöglichkeiten eines notarztgestützten
Rettungsdienstes Rechnung getragen" werde. Den Rettungsdienst mit der
Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport als einer der
besten der Welt auch künftig unter den Bereich "Fahrkosten" bzw.
"Versorgung mit Krankentransportleistungen" im SGB V zu führen,
bedeute, "die sich seit Jahren vollzogene Entwicklung der
vorklinischen und insbesondere der Notfallmedizin weiterhin sträflich
zu ignorieren", monierte der 113. Deutsche Ärztetag.

Berufshaftpflichtbeiträge minimieren

Um besondere Risiken und damit höhere Kosten für den Arzt bei den
steigenden Berufshaftpflichtbeiträgen zu minimieren, muss die
Gebührenordnung (EBM und GOÄ) entsprechend angepasst werden, erklärte
der 113. Deutsche Ärztetag. Die Politik wird deshalb aufgefordert,
die Möglichkeit zur berufshaftungsrechtlichen Absicherung für alle
Ärztinnen und Ärzten nachhaltig zu gewährleisten. Dies könne dadurch
geschehen, dass im Sinne einer Mischkalkulation Haftungsrisiken
gleichmäßiger auf alle Versicherungsnehmer verteilt werden.

Originaltext: Bundesärztekammer
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9062
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9062.rss2

Pressekontakt:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

Tel.: 030 / 4004 56 700
Fax: 030 / 4004 56 707


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