113. Deutscher Ärztetag beendet: Zusammenfassung III
Geschrieben am 14-05-2010 |
Berlin (ots) - Gleichberechtigung in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Gesetzlich Krankenversicherte sollen künftig nicht mehr benachteiligt werden, wenn sie sich für die Kostenerstattung anstelle des Sachleistungsprinzips entscheiden. Bisher darf die betreffende Krankenkasse nur die Kosten erstatten, die bei einer Abrechnung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab entstehen. Gleichzeitig ist der Arzt verpflichtet, nach der Gebührenordnung für Ärzte abzurechnen - den Differenzbetrag trägt der Versicherte. Zudem dürften die Versicherten den Tarif innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht wechseln. Die Delegierten betonten, dass diese Benachteiligungen den Zielen des Koalitionsvertrages der Bundesregierung, Anreize für gesundheitsbewusstes Verhalten zu schaffen, widerspreche. Die Wahl der Kostenerstattung dürfe nicht mit zusätzlichen Kosten bestraft werden.
Ärztetag: Begriff "Psychotherapeut" im SGB V korrigieren
Ärzte, die psychotherapeutisch tätig sind, sollten künftig auch als "Psychotherapeut" bezeichnet werden. Bislang fielen nach Sozialgesetzbuch V (SGB V) lediglich "Psychologische Psychotherapeuten" sowie "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten" unter die Begriffsdefinition "Psychotherapeut". Im Psychotherapeutengesetz (PsychThG) werden jedoch auch Ärzte als "Psychotherapeuten" genannt. Um das SGB V mit dem PsychThG kompatibel zu gestalten, hat der 113. Deutsche Ärztetag den Gesetzgeber aufgefordert, die unzutreffende Begriffsdefinition zu korrigieren. Damit werde mehr Rechtsklarheit und Widerspruchsfreiheit geschaffen.
Ärztetag: Kooperation universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen auf Augenhöhe
Um alle verfügbaren Potentiale für Innovationen in der Gesundheitsforschung optimal mobilisieren zu können, sollten universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen einen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Mittel erhalten. Die Delegierten des 113. Deutschen Ärztetags forderten Bund und Länder deshalb auf, im Rahmen der Nationalen Gesundheitsforschungsinitiative die Institutsübergreifende Zusammenarbeit zu erleichtern. "Dazu sind transparente Strukturen und verbindliche Rahmenbedingungen erforderlich, die eine Kooperation auf Augenhöhe ermöglichen", so das Ärzteparlament.
Rettungsdienst und Notfallmedizin im SGB V verankern
Der Rettungsdienst mit der Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport muss vom Gesetzgeber endlich eigenständig im SGB V verankert werden. Außerdem sollte er als Teil der Krankenbehandlung nach §27 SGB V anerkannt werden, forderten die Delegierten des 113. Deutschen Ärztetags in Dresden. Als präklinisches System mit seinen rund neun Millionen Einsätzen müsse der Rettungsdienst - bislang geregelt in eigenständigen Rettungsdienst-Gesetzen der Bundesländer - endlich eine gesetzlich klare Verzahnung mit dem Bundesrecht erfahren. Der GKV entstünden keine Mehrkosten, sondern möglicherweise sogar Einsparungen, da damit ein "falscher Anreiz abgeschafft" sowie "der Kompetenz und den Leistungsmöglichkeiten eines notarztgestützten Rettungsdienstes Rechnung getragen" werde. Den Rettungsdienst mit der Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport als einer der besten der Welt auch künftig unter den Bereich "Fahrkosten" bzw. "Versorgung mit Krankentransportleistungen" im SGB V zu führen, bedeute, "die sich seit Jahren vollzogene Entwicklung der vorklinischen und insbesondere der Notfallmedizin weiterhin sträflich zu ignorieren", monierte der 113. Deutsche Ärztetag.
Berufshaftpflichtbeiträge minimieren
Um besondere Risiken und damit höhere Kosten für den Arzt bei den steigenden Berufshaftpflichtbeiträgen zu minimieren, muss die Gebührenordnung (EBM und GOÄ) entsprechend angepasst werden, erklärte der 113. Deutsche Ärztetag. Die Politik wird deshalb aufgefordert, die Möglichkeit zur berufshaftungsrechtlichen Absicherung für alle Ärztinnen und Ärzten nachhaltig zu gewährleisten. Dies könne dadurch geschehen, dass im Sinne einer Mischkalkulation Haftungsrisiken gleichmäßiger auf alle Versicherungsnehmer verteilt werden.
Originaltext: Bundesärztekammer Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9062 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9062.rss2
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