Südwest Presse: Kommentar zum Thema Menschenrechte
Geschrieben am 01-06-2010 |
Ulm (ots) - Es ist ein unrühmliches Zeugnis, das Deutschland
gestern erhalten hat: Vor fast 60 Jahren hat die Bundesrepublik als
einer der ersten Staaten die Europäische Menschenrechtskonvention
unterzeichnet, gestern wurde sie nach deren Regeln verurteilt - wegen
Verstoßes gegen Artikel 3, der Folter und unmenschliche Behandlung
verbietet. Für ein Land, das sonst gerne Defizite im Ausland
anprangert, ist das eine unangenehme Erfahrung. Gewiss, verglichen
mit den großen Kerkermeistern dieser Welt erscheint Deutschland trotz
des Urteils durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
nach wie vor harmlos. Die Situation eines Polizisten, der mit Gewalt
drohen lässt, um Leben zu retten, ist ein Extremfall, der keinen
Rückschluss auf die tägliche Polizeipraxis erlaubt. Ein Grund zur
Beruhigung ist das nicht. Denn das subjektive Sicherheitsgefühl der
Bevölkerung ist nach wie vor schlechter als die objektive
Bedrohungslage und deshalb ein steter Quell populistischer
Forderungen nach Härte gegenüber Straftätern. Dabei droht allzu oft
in Vergessenheit zu geraten: Die Rechtskultur und die Humanität einer
Gesellschaft zeigen sich eben gerade auch darin, wie sie mit jenen
umgeht, die ihre Regeln missachten. Deshalb kann es nicht schaden,
dass die Straßburger Richter gestern noch einmal in aller
Deutlichkeit daran erinnerten: Das Folterverbot gilt absolut. Auch
wenn es manchem Bauchgefühl widerspricht.
Originaltext: Südwest Presse
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Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218
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