Bundeskartellamt bestätigt FLUXX: Verhalten von Lotto ist rechtswidrig
Geschrieben am 28-08-2006 |
Altenholz (ots) -
- Boykott von privaten Lotto-Spielvermittlern ist rechtswidrig - Kündigungen der Lottogesellschaften sind unwirksam - Kartellamtsbeschluss ist sofort vollziehbar - Gewinner sind Verbraucher und Breitensport
Das Bundeskartellamt stellt in seinem heute veröffentlichten Beschluss den illegalen Boykott der Unternehmen der FLUXX AG durch die Lottogesellschaften fest. Der Versuch der Lottogesellschaften, die von FLUXX in Supermärkten vermittelten Lottospieltipps zu verhindern, stelle einen nicht zu duldenden Verstoß sowohl gegen deutsches als auch gegen europäisches Kartellrecht dar, so die obersten Wettbewerbshüter.
Gleichzeitig betrachtet das Bundeskartellamt die innerhalb der letzten Monate ergangenen Kündigungen der Verträge über gewerbliche Spielvermittlung durch Lottogesellschaften in Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein als Auswuchs des Boykotts und erklärt sie somit für nichtig.
Darüber hinaus haben die Bonner Wettbewerbshüter ihren Beschluss gegenüber der im Mai ausgesprochenen Abmahnung nach umfassender Würdigung der Stellungnahme der Lottogesellschaften weiter konkretisiert und verschärft. Demnach dürfen wegen der Kartellrechtswidrigkeit sowohl das Regionalitätsprinzip als auch Teile des so genannten Regionalisierungsstaatsvertrages ab sofort nicht weiter angewendet werden. Damit stehen die 16 Landeslottogesellschaften künftig im Wettbewerb zueinander und dürfen untereinander keine Absprachen zum Beispiel über die zu zahlenden Provisionen an gewerbliche Spielvermittler mehr treffen. Steuern und Zweckerträge aus Lottogeldern müssen in demjenigen Bundesland verbleiben, in dem die Scheine von Spielvermittlern abgegeben wurden. Einen bundesweiten "Lotto-Finanzausgleich", wie ihn der Lotteriestaatsvertrag seit 2004 vorsieht, wird es nach dem Willen der Kartellwächter ab heute nicht mehr geben.
Der Beschluss ist in allen Teilen sofort vollziehbar. Das Kartellamt hat bereits angekündigt, mittels empfindlicher Zwangsgelder die Umsetzung des Beschlusses zu erzwingen, sofern der Boykott aufrecht erhalten werden sollte. Die zu erwartenden Rechtsmittel der Lottogesellschaften werden aufgrund des Sofortvollzugs keine aufschiebende Wirkung haben.
"Nachdem bereits das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Sportwettenmonopols bestätigt hat, bescheinigt nun das Bundeskartellamt den Bundesländern auch die Rechtswidrigkeit der Organisation des Lotteriewesens in Form eines Kartells, das untereinander Marktabsprachen trifft und Marktteilnehmer an der Ausübung ihrer Dienstleistungen hindert", so Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG. In seinem 200 Seiten umfassenden Beschluss erläutert das Bundeskartellamt den Lottogesellschaften und den dahinter stehenden Bundesländern, dass sich auch der Staat an zwingende Vorgaben des Gesetzgebers und insbesondere europarechtliche Regeln und Gesetze zu halten hat, wie es für jedes private Unternehmen selbstverständlich ist.
Zu den Gewinnern des Kartellamtsbeschlusses zählen vor allem die Verbraucher und der Breitensport. Der Großteil der Fördergelder für Sport und Kultur resultiert nämlich aus den Zweckerträgen aus Lotterien. Nur rund fünf Prozent stammen aus den Konzessionsabgaben der staatlichen Sportwette "ODDSET". Der Beschluss des Kartellamts sichert nunmehr einen gesunden Wettbewerb zwischen gewerblichen Spielvermittlern und den Lottogesellschaften und damit die Finanzierung von Vereinen und Verbänden.
Rainer Jacken: "Wir sind dankbar für die dringend notwendige Klarstellung des Kartellamts, dass Lotto eben Lotto ist und vom Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts losgelöst betrachtet werden muss. Es besteht zwar kein Zweifel daran, dass mit den Themen Jugendschutz und Suchtprävention weiterhin verantwortungsvoll umgegangen werden muss, aber wir sollten beginnen, in der öffentlichen Diskussion differenziert mit dem Thema Glücksspielsucht umzugehen und es nicht zu einem Allgemeinplatz für verzweifelte Versuche zum Erhalt des letzten Staatmonopols in Deutschland verkommen lassen.
Das Beispiel Großbritannien zeigt, dass eine strenge Regulierung, effektive Suchtbekämpfung und privatwirtschaftlich betriebene Glücksspielangebote kein Widerspruch in sich sind und vor allem zu steigenden Einnahmen für den Sport, die Wohlfahrtspflege und den Staat führen können.
Denn eines ist klar: Der unwürdige Kampf um das letzte staatliche Monopol ist angesichts der elektronischen Grenzenlosigkeit des Internets bereits zur Agonie verkommen. Nutzen wir hier in Deutschland die große Chance, bevor es andere vor uns tun."
Conference Call um 15.00 Uhr
Zur Erläuterung der Hintergründe veranstaltet die FLUXX AG am heutigen Montag, 28. August, um 15.00 Uhr eine Telefonkonferenz mit Rainer Jacken und dem Kartellrechtsspezialisten Dr. Andreas Rosenfeld, Rechtsanwalt in der Kanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier. Der Listen-Only-Zugang ist über Tel. (069) 2222 7111 zu erreichen. Medienvertreter sowie Analysten und Investoren, die an der Q&A-Session teilnehmen möchten, müssen sich zuvor per Email an ir@fluxx.com akkreditieren.
Originaltext: FLUXX AG Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6527 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6527.rss2 ISIN: DE0005763502
Pressekontakt: FLUXX AG Investor Relations & Corporate Communications Stefan Zenker Tel.: (040) 85 37 88 47 Mail: stefan.zenker@fluxx.com
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
27338
weitere Artikel:
- Sechs von zehn amerikanischen multinationales Unternehmen setzen einheimische Fachkräfte in ihren ausländischen Filialen ein München, Deutschland (ots/PRNewswire) - - Laut Cátenon Worlwide Executive Search ist Lateinamerika eine aufstrebende Quelle neuer Fachkräfte und stellt 10 % der Spitzenkräfte in diesen Niederlassungen 60 % der US-amerikanischen Unternehmen mit Auslandsrepräsentanz setzen lieber einheimische Fachkräfte als Bindeglied zwischen dem Mutterhaus und deren Filialen ein, als dass sie ihre Führungskräfte in ein Land mit anderen Geschäftsgewohnheiten und Kulturen entsenden. Dies ist das Ergebnis einer Studie, die Cátenon Worldwide Executive Search, mehr...
- Kernkraftwerk Neckarwestheim: Block II für jährliche Revision vom Netz / Erneut zweistellige Millioneninvestition in weiterhin sicheren Anlagenbetrieb Karlsruhe (ots) - Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) wurde am vergangenen Wochenende für die jährliche Revision planmäßig vom Netz genommen. In den kommenden Wochen werden Prüf- und Instandhaltungstätigkeiten durchgeführt und 44 der 193 Brennelemente ausgetauscht. "In diesem Jahr wird unsere Revision von Routinearbeiten dominiert", kommentiert Heiko Walch, Leiter der Anlage Block II, das Arbeitsprogramm. "Als aufwändigere Einzelprojekte sind vor allem die Sanierung des Nebenkühlwassersystems sowie die Grundüberholung mehr...
- O-Ton-Beitrag: Heizkosten auf kleiner Flamme: Energiesparen kann ganz einfach sein - Beratungsoffensive im Herbst bei vielen Gasversorgern Berlin (ots) - - Querverweis: Das Tonmaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio abrufbar - Anmoderation: Heizen kostet Geld - und die Energiepreise auf den Weltmärkten steigen weiter. Umso mehr lohnt es sich also, sparsam mit Energie umzugehen. Und Energie sparen können Sie schon mit wenigen Handgriffen - etwa wenn Sie sich genau überlegen, wann und wie lange Sie die Fenster aufmachen, oder wenn Sie regelmäßig Ihre Heizkörper entlüften. Aber auch moderne Erdgastechnik macht eine Menge aus. So spart ein Erdgas-Brennwertgerät mehr...
- O-Ton-Beitrag: Heizkosten auf kleiner Flamme: Energiesparen kann ganz einfach sein / Beratungsoffensive im Herbst bei vielen Gasversorgern / MANUSKRIPT MIT O-TÖNEN - Langversion Berlin (ots) - Anmoderation: Heizen kostet Geld - und zwar immer mehr: Die Energiepreise auf den Weltmärkten steigen nach wie vor. Umso mehr lohnt es sich also, sparsam mit Energie umzugehen. Das schont Ihren Geldbeutel und außerdem die Umwelt. Und Energiesparen kann ganz einfach sein. Schon mit wenigen Handgriffen können Sie Ihre Heizkosten deutlich senken - etwa wenn Sie sich genau überlegen, wann und wie lange Sie die Fenster aufmachen, oder wenn Sie regelmäßig Ihre Heizkörper entlüften. Aber auch moderne Erdgastechnik macht mehr...
- Einladung an die Medien: "Hamburg Summit: China meets Europe" 13. - 15. September, Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg Hamburg (ots) - Wirtschaftsgipfel: "The Hamburg Summit: China meets Europe" Sehr geehrte Damen und Herren, unter dem Motto "China meets Europe" kommen auf der Wirtschaftskonferenz "The Hamburg Summit" mehr als 350 Führungskräfte aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft in der Handelskammer Hamburg zusammen. Auf neun Panels werden von Energie über Umwelt bis Logistik die wichtigsten Themen der sino-europäischen Wirtschaftsbeziehungen diskutiert. Wir laden Sie herzlich ein, sich für den Hamburg Summit zu akkreditieren. mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|