Bär: Endlich mehr Transparenz bei Schwangerschaftsabbruchstatistik
Geschrieben am 11-06-2010 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Veröffentlichung des ersten Quartals
der neuen Schwangerschaftsabbruchstatistik 2010 und des dort
ausgewiesenen Anstiegs der Anzahl der späten Schwangerschaftsabbrüche
um 55 Prozent erklärt die familienpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dorothee Bär MdB:
Die heute veröffentlichte Statistik zu Schwangerschaftsabbrüchen
im ersten Quartals 2010 stellt eine Erhöhung von 54,8 Prozent bei den
Spätabtreibungen fest. Grund dafür könnte sein, dass die Statistik
erstmals Angaben zur Anzahl der Fetozide enthält. Im ersten Quartal
2010 gab insgesamt 7 Fetozide bei Mehrlingsschwangerschaften und 62
Fetozide in sonstigen Fällen. Insgesamt gab es 96 Abbrüche ab der 22.
vollendeten Schwangerschaftswoche. Im ersten Quartal 2009 waren es
62.
Ein Fetozid ist die Tötung des Fötus im Mutterleib. Diese Methode
wird üblicherweise angewendet, wenn das Kind außerhalb bereits
lebensfähig wäre. Außerdem werden Fetozide bei der "Reduktion" von
Mehrlingen vorgenommen. Lange Jahre hat das Statistische Bundesamt
die Methode des Fetozids nicht eigens erhoben, obgleich es dazu
bereits eine gesetzliche Grundlage gab und die Bundesärztekammer
sowie die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe dies
seit 2005 fordern. Die Bundesärztekammer vermutete, dass einige
Fetozide in der Statistik nicht auftauchten, weil die statistischen
Erhebungsbogen dafür keine Eintragungsmöglichkeiten für die Ärzte
vorsahen. Dies hat sich nun geändert und kann als Grund für die
gestiegene Anzahl bei späten Schwangerschaftsabbrüchen angesehen
werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte sich dafür stark
gemacht, dass seit dem 1. Januar 2010 alle relevanten
Schwangerschaftsabbruch-Methoden, also auch Fetozide, durch das
Statistische Bundesamt erhoben werden.
Auf Anregung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird ab 2010 auch die
Dauer der Schwangerschaft unmissverständlich definiert. In der
Vergangenheit hatten, wie eine Abfrage des Statistischen Bundesamts
bei der Ärzteschaft ergab, Ärztinnen und Ärzte die Dauer der
Schwangerschaft uneinheitlich angegeben. Dies hatte zu Unklarheiten
in der Statistik geführt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 28. Mai
1993 eine Pflicht des Gesetzgebers zur Beobachtung des
Abbruchgeschehens in Deutschland aufgegeben. Die Unions-Fraktion hat
sich vehement für mehr Transparenz, Ehrlichkeit und weniger
Tabuisierung eingesetzt. Wir begrüßen, dass die heute veröffentlichte
Schwangerschaftsabbruchstatistik endlich mehr Klarheit verschafft.
Die Statistik wird vom Statistischen Bundesamt auf Anfrage zur
Verfügung gestellt.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Fax: (030) 227-56660
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