Gehb: Missbrauch durch Scheinvaterschaften wird endlich ein Riegel vorgeschoben
Geschrieben am 29-08-2006 |
Berlin (ots) - Zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Anfechtung von Scheinvaterschaften, den das Bundeskabinett heute verabschiedet hat, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Mit dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetz zur Anfechtung von Scheinvaterschaften wird eine Forderung aufgegriffen, die die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits im Jahre 2004 erhoben hatte (Antrag "Scheinvaterschaften wirksam bekämpfen" - BT-Drs. 15/4028).
In den 80er und 90er Jahren wurden Aufenthalts- und Bleiberechte von Ausländern vielfach durch Scheinehen mit deutschen Partnern erschlichen. Nachdem diese Praxis durch gesetzgeberische Maßnahmen und die Rechtsprechung weitgehend beendet worden ist, hat sich nunmehr eine neue Missbrauchsvariante breit gemacht: Deutsche Männer erkennen die Vaterschaft für Kinder einer unverheirateten Ausländerin an, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat.
Diese "Väter" sind weder die biologischen Erzeuger der Kinder, noch stehen sie in irgendeiner Beziehung zu den Kindern und ihren Müttern (sog. Scheinväter). Sie werden vielmehr gezielt auf öffentlichen Plätzen gegen Bezahlung angeworben, um diesen eine ansonsten nicht gegebene Aufenthaltsberechtigung in Deutschland zu verschaffen: Als Kind eines deutschen Staatsangehörigen erwirbt das Kind mit der Vaterschaftsanerkennung die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 4 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz). Zur Ausübung der Personensorge für das Kind ist der ausländischen Mutter eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen (§ 28 Abs. 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz). Diese Rechtslage führt zu untragbaren Zuständen und erheblichen Belastungen der öffentlichen Haushalte. Allein in den Jahren 2003/2004 musste in einem Zeitraum von 12 Monaten knapp 1.700 unverheirateten ausländischen Müttern, die im Zeitpunkt solcher Vaterschaftsanerkennungen ausreisepflichtig waren, eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden. Da diese Väter über keine eigenen Mittel verfügen, musste den Aufenthalt für Mutter und Kind in diesen Fällen die öffentliche Hand, also der Steuerzahler finanzieren.
Auch dieser Missstand wird jetzt endlich behoben: Einer von den Ländern zu bestimmenden öffentlichen Stelle wird ein Anfechtungsrecht eingeräumt, wenn die Vaterschaft nur zu dem Zwecke anerkannt worden ist, der ausländischen Mutter ein ihr ansonsten nicht zustehendes Bleiberecht zu verschaffen. Damit erlöschen rückwirkend die erschlichenen Statusrechte von Mutter (Aufenthaltsrecht) und Kind (deutsche Staatsangehörigkeit) und die gesetzlich vorgesehene Ausreiseverpflichtung kann durchgesetzt werden.
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