MaComp in der Praxis: Welcher Aufwand auf die Banken wirklich zukommt
Geschrieben am 30-06-2010 |
Hamburg (ots) - Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Juni 2010 erstmals ein
einheitliches Regelwerk zu den Pflichten des
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) veröffentlicht. Mit dem
MaComp-Rundschreiben werden in quantitativer und qualitativer
Hinsicht neue Anforderungen für die Compliance-Funktion festgelegt,
die von den Banken in Deutschland umgesetzt werden müssen. Das
Frankfurter Beratungshaus PPI untersuchte in einer Gap-Analyse, was
damit konkret auf die Institute zukommt und welche Größenordnung der
Änderungsaufwand haben wird. Demnach werden rund 30 Prozent der
aufgeführten Regelungen neuen Handlungsbedarf bei den Banken
auslösen.
Kern der Mindestanforderungen an die Compliance (MaComp) ist das
Ziel der Aufsichtsbehörde, die Stellung der Compliance-Funktion in
den Instituten zu stärken. Die Auswirkungen dieser Vorgaben hängen
dabei im Detail stark vom Geschäftsmodell und den bestehenden
Prozessen der einzelnen Geldhäuser ab. Die Evaluierung bei bekannten
Wertpapierfirmen zeigt jedoch, dass generell drei Bereiche von der
Neuordnung besonders betroffen sein werden. Dazu zählen die
Anforderungen an die "Best Execution" - also der Orderausführung im
besten Kundeninteresse, die Stellung und Aufgaben von Compliance
sowie die Einbeziehung von Compliance in wichtige strategische und
unternehmerische Entscheidungen wie die Ausgestaltung und Prüfung
neuer Produkte und Märkte.
Wie tiefgreifend die Umbauarbeiten in den Banken ausfallen können,
zeigt das künftig erforderliche Back-Testing zur Überprüfung der
Orderausführung. Back-Testing bedeutet, dass die Banken rückblickend
analysieren, ob Wertpapierorders wirklich zu den bestmöglichen
Konditionen ausgeführt wurden. Dafür müssen sie beispielsweise eigene
Stichproben erheben, um die Güte der eigenen Best-Execution-Policy zu
erkennen: "Banken brauchen Stichproben und dazu die passenden
Gebührenmodelle der Ausführungsplätze, um zu prüfen, ob die Gebühren
noch gültig sind oder sich geändert haben. Auf Grundlage dieser Daten
ermittelt eine Simulation, ob es das Ganze nicht irgendwo günstiger
gegeben hätte", erläutert Christian Appel, Compliance-Experte bei
PPI.
Bei den Einwirkungsmöglichkeiten von Compliance in strategische
Entscheidungen bestehen ähnlich große Herausforderungen. Denn in
Zukunft soll die Compliance beispielsweise in der Produktentwicklung
oder der Erschließung neuer Märkte ebenso beteiligt werden wie an den
Entscheidungen über Vergütungsstrukturen. Solche Compliance-
Strukturen existieren in den meisten Instituten bisher nicht und
erfordern zügige Anpassungen in der Aufbauorganisation, um der neuen
Rechtslage gerecht zu werden. Spezialisierte Dienstleister, wie PPI,
geben den Instituten Hilfestellung bei diesen Aufgaben und
ermöglichen eine Auslagerung des Back-Testings ebenso, wie einen
MaComp-konformen Umbau der Compliance.
---
Die PPI Aktiengesellschaft ist seit 25 Jahren an den Standorten
Hamburg, Kiel, Frankfurt, Düsseldorf und Paris erfolgreich für die
Finanzbranche tätig. 2008 erwirtschaftete das Unternehmen mit seinen
280 Mitarbeitern 36 Millionen Euro Umsatz in den drei
Geschäftsfeldern Consulting, Software Factory und
Electronic-Banking-Produkte. Im E-Banking liegt der Schwerpunkt auf
sicheren und wirtschaftlichen Standardprodukten für die Kommunikation
zwischen Firmenkunden beziehungsweise Privatkunden und ihrer Bank. In
der Software-Entwicklung stellt PPI durch professionelle und
verlässliche Vorgehensweise eine hohe Qualität der Ergebnisse und
absolute Budgettreue sicher. Das Consulting-Angebot erstreckt sich
von der strategischen über die bankfachliche bis zur IT-Beratung.
Originaltext: PPI AG
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Pressekontakt:
Torsten Laub
Faktenkontor GmbH
Tel: +49 (0)40 22703-5108
Fax: +49 (0)40 22703-1108
E-Mail: torsten.laub@faktenkontor.de
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